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BAG Urteil vom 22.06.1978 - 3 AZR 156/77

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Leitsatz (redaktionell)

1. Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen muß, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet (Bestätigung von BAG 1970-12-09 4 AZR 356/69 = AP Nr 10 zu § 38 EStG).

2. Die Pauschalbesteuerung des Tariflohnes verstößt jedenfalls dann nicht gegen TVG § 4 Abs 1 und 3, wenn der Arbeitnehmer jederzeit die Einzelbesteuerung seines Lohnes verlangen kann.

 

Normenkette

TVG § 4 Abs. 1, 3; EStG 1975 §§ 40a, 40 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 02.12.1976; Aktenzeichen 14 Sa 387/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438353

DB 1978, 2081-2082 (LT1-2)

AP § 40a ESTG (LT1-2), Nr 1

AR-Blattei, ES 1110.12 Nr 10 (LT1-2)

AR-Blattei, Lohn XII Entsch 10 (LT1-2)

EzA § 611 BGB, Nettolohn, Lohnsteuer Nr 4 (LT1-2)

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