Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BAG Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz (redaktionell)

Hat der Arbeiter bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einer Ausgleichsquittung bestätigt, daß er seine Arbeitspapiere und den Restlohn erhalten hat, und hat er zugleich die auf dem Formular vorgedruckte Erklärung unterschrieben, daß damit alle seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten seien und er keine Forderungen gegen die Firma - ganz gleich aus welchem Rechtsgrund - mehr habe, so hat er damit den Empfang der Papiere quittiert und möglicherweise die Richtigkeit der Lohnabrechnung anerkannt.

Ein weitergehender Verzicht, insbesondere ein Verzicht auf einen etwaigen Lohnfortzahlungsanspruch kann in einer solchen "Erklärung" nur dann gesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der Arbeiter diese Bedeutung seiner Unterschrift erkannt hat.

 

Verfahrensgang

LAG Saarland (Entscheidung vom 14.06.1978; Aktenzeichen 1 Sa 144/177)

ArbG Neunkirchen (Entscheidung vom 06.05.1977; Aktenzeichen 2 Ca 959/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440433

DB 1981, 221-222 (LT1)

NJW 1981, 1285

NJW 1981, 1285-1286 (LT1-2)

ARST 1981, 27-28 (LT1-2)

BlStSozArbR 1981, 106 (T1)

USK, 80161 (LT1)

ZIP 1980, 1121

ZIP 1980, 1121-1123 (LT1-2)

AP § 9 LohnFG (LT1), Nr 3

AR-Blattei, Ausgleichsquittung im Arbeitsverhältnis Entsch 8 (LT1)

AR-Blattei, ES 290 Nr 8

EzA § 9 LohnFG, Nr 7 (LT1-2)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    564
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    222
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    162
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    155
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    130
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    115
  • Sterbegeld
    115
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    112
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    111
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    111
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    103
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    99
  • Vorsorgepauschale
    82
  • Minijob: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der En ... / 2.1.4 Jubiläumszuwendungen
    78
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    77
  • Abfindung: Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
    76
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    76
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    76
  • Aufmerksamkeiten
    75
  • Einmalzahlungen: Beitragsberechnung / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Wettbewerbsvorteil Mitarbeiterbindung
Wettbewerbsvorteil Mitarbeiterbindung
Bild: Haufe Shop

Jetzt dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Wettbewerbsvorteile sichern! Das Buch erläutert, wie gute Führung Talente bindet, Krankenstände und Fluktuation senkt. Zudem bietet es Strategien zur Senkung von Rekrutierungs- und Beratungskosten.


BAG 5 AZR 227/79
BAG 5 AZR 227/79

  Leitsatz (redaktionell) 1. Einigt sich der Arbeitgeber mit einem Arbeiter nach vorausgegangener Kündigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so muß die Krankenkasse diese Vereinbarung auch dann gegen sich gelten lassen, wenn sie zuvor an den ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren