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BAG Urteil vom 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

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Leitsatz (redaktionell)

1. Erhöht der Arbeitgeber durch eine betriebseinheitliche Regelung die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten, so hat er den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.

2. Dient eine solche Regelung vor allem dem Zweck, die Verteuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen, dann darf die Gruppe der höherverdienenden Angestellten nicht völlig von der generellen Gehaltserhöhung ausgeschlossen werden.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 15.12.1976; Aktenzeichen 6 Sa 178/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439769

BB 1978, 1521-1522 (LT1-2)

DB 1978, 1887-1889 (T1-2)

NJW 1979, 181-183 (LT1-2)

ARST 1978, 182-183 (LT1-2)

SAE 1979, 50-53 (LT1-2)

WM IV 1979, 262-264 (LT1-2)

AP § 242 BGB Gleichbehandlung, Nr 42

AR-Blattei, ES 800 Nr 49 (LT1-2)

AR-Blattei, Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis Entsch 49 (LT1-2)

EzA § 242 BGB Gleichbehandlung, Nr 14 (LT1-2)

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