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BAG Urteil vom 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

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Leitsatz (redaktionell)

1. Eine neue tarifvertragliche Ordnung verdrängt in ihrem Geltungsbereich die bisherige tarifvertragliche oder tarifordnungsmäßige Regelung, auch wenn sie für die Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthält.

2. Jedoch kann die auf Grund bisheriger Kollektivregelung vom Arbeitnehmer bereits fest erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit (Ausschluß der ordentlichen Kündigung) durch eine spätere tarifvertraglich Regelung nicht entzogen werden.

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 15.02.1961; Aktenzeichen 1 Sa 15/60)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437159

BB 1962, 447 (LT1-2)

DB 1962, 542 (LT1-2)

AP § 4 TVG Günstigkeitsprinzip (LT1-2), Nr 11

AR-Blattei, ES 1550.6 Nr 6 (LT1-2)

AR-Blattei, Tarifvertrag VI Entsch 6 (LT1-2)

ArbuR 1962, 220 (LT1-2)

PraktArbR TVG § 4 Abs 1-3, Nr 203 (LT1-2)

RiA 1962, 156 (LT1-2)

RiA 1962, 330 (LT1-2)

WA 1962, 75 (LT-12)

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