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BAG Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifauslegung. Bargeldlose Gehaltszahlung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei der Tarifauslegung ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, wie er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen. Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge. Die "Auffassung der beteiligten Berufskreise" ist kein selbständiges Auslegungskriterium (Aufgabe von BAG 1966-04-26 1 AZR 242/65 = BAGE 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).

2. Fragen der bargeldlosen Gehaltszahlung können tariflich geregelt werden. Das gilt auch für die Pflicht des Arbeitgebers, Kontoführungsgebühren des Arbeitnehmers zu erstatten.

3. Je nach dem Inhalt der tariflichen Regelung kann sich die entsprechende Erstattungspflicht des Arbeitgebers auf vom Arbeitnehmer zu zahlende Kontoführungsgebühren und, soweit diese die bargeldlose Gehaltszahlung betreffen, auch auf Buchungs- und Kontoauszugsgebühren erstrecken.

4. Die zivilrechtlichen Grundsätze über Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage können auf normative Regelungen in Tarifverträgen nicht ohne weiteres angewendet werden.

 

Orientierungssatz

Auslegung des § 11 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Volkswagenwerk AG vom 9.11.1978.

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 27.05.1982; Aktenzeichen 8 Sa 133/81)

ArbG Braunschweig (Entscheidung vom 30.09.1981; Aktenzeichen 2 Ca 445/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439220

BAGE 46, 308-321 (LT1-4)

BAGE, 308

BB 1985, 1465-1467 (LT1-4)

DB 1985, 130-132 (LT1-4)

AiB 1985, 32-32 (T)

BlStSozArbR 1985, 134-136 (T)

JR 1986, 44

NZA 1985, 160-163 (LT1-4)

SAE 1986, 169-173 (LT1-4)

WM IV 1985, 176-180 (LT1-4)

AP § 1 TVG Auslegung (LT1-4), Nr 135

AR-Blattei, ES 1160 Nr 21 (T)

AR-Blattei, ES 1550.9 Nr 54 (LT1)

AR-Blattei, Lohnzahlung Entsch 21 (T)

AR-Blattei, Tarifvertrag IX Entsch 54 (LT1)

ArbuR 1984, 343-344 (T)

EzA § 1 TVG Auslegung, Nr 14 (LT1-4)

MDR 1985, 258-259 (LT2-4)

ZfA 1985, 548-548 (T)

Belling / Luckey 2000, 278

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