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BAG Urteil vom 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

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Leitsatz (redaktionell)

1. Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeiters (LFZG § 3 Abs 1 S 1) begründet für die Tatsache der Erkrankung keine gesetzliche Vermutung iS von ZPO § 292. Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der behaupteten Erkrankung Anlaß geben. Dann ist eine erschöpfende und in sich widerspruchsfreie Würdigung aller für und gegen die Erkrankung sprechender Umstände im Rahmen des ZPO § 286 erforderlich.

2. Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung wird dadurch beeinträchtigt, daß der Arzt diese Bescheinigung ohne vorausgegangene Untersuchung ausstellt.

Normenkette

ZPO § 286; ZPO § 292; LFZG § 5 Nr. 1; LFZG § 3 Abs. 1 S. 1

Verfahrensgang

LAG Hamm (Urteil vom 21.05.1975; Aktenzeichen 2 Sa 362/75)

Fundstellen

  • Haufe-Index 440131
  • BAGE 28, 144-151 (LT1-2)
  • BB 1976, 1663-1664 (LT1-2)
  • DB 1977, 119-121 (LT1-2)
  • NJW 1977, 350
  • NJW 1977, 350-351 (LT1-2)
  • JR 1978, 325
  • SAE 1977, 132-135 (LT1-2)
  • JZ 1977, 186
  • AP § 3 LohnFG (LT1-2), Nr 2
  • AR-Blattei , ES 1000 Nr 146
  • AR-Blattei , Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 146 (LT1-2)
  • EzA § 3 LohnFG, Nr 3 (LT1-2)
  • JZ 1977, 186-188 (LT1-2)
  • MDR 1977, 260 (LT1)

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