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BAG Urteil vom 09.09.1981 - 5 AZR 477/79

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Leitsatz (redaktionell)

Ein in der Behindertenfürsorge tätiger Psychologe, der innerhalb eines mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbarten zeitlichen Rahmens von 18 Betreuungsstunden pro Woche Zeit und Ort seiner Tätigkeit frei bestimmen kann, ist freier Mitarbeiter und kein Arbeitnehmer.

 

Normenkette

BGB § 611; ZPO § 256 Abs. 1 Fassung 1979-07-02

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 06.03.1979; Aktenzeichen 3 Sa 116/78)

ArbG Berlin (Entscheidung vom 28.09.1978; Aktenzeichen 20 Ca 153/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440197

BAGE 36, 77-85 (LT1)

BAGE, 77

DB 1981, 2500-2500 (LT1)

BlStSozArbR 1982, 121-121 (T)

SAE 1982, 271-274 (LT1)

AP § 611 BGB Abhängigkeit (LT1), Nr 38

AR-Blattei, ES 720 Nr 15 (LT1)

AR-Blattei, Freie Mitarbeit Entsch 15 (LT1)

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