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BAG Urteil vom 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

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Leitsatz (redaktionell)

1. Das in den Fällen einer vom Dienstherrn beabsichtigten ordentlichen Kündigung gemäß PersVG BW § 77 Abs 1, PersVG BW § 72 Abs 1 durchzuführende Mitwirkungsverfahren ist nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Dienstherr dem Personalrat die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers bezeichnet, die Art der Kündigung (zB ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung), gegebenenfalls auch den Kündigungstermin angibt und die Gründe für die Kündigung mitteilt (im Anschluß an BAG 1974-09-27 1 ABR 90/73 = BAGE 26, 27 und BAG 1974-02-28 2 AZR 455/73 = AP Nr 2 zu § 102 BetrVG 1972).

2. Die zur ordnungsgemäßen Einleitung eines Mitwirkungsverfahrens gemäß PersVG BW § 77 Abs 1, PersVG BW § 72 Abs 1 erforderliche Angabe der Kündigungsgründe setzt voraus, daß der Dienstherr dem Personalrat den für die Kündigung maßgebenden Sachverhalt näher umschreibt, insbesondere die Tatsachen angibt, aus denen er seinen Kündigungsentschluß herleitet. Eine nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartige Bezeichnung des Kündigungsgrundes genügt in der Regel ebensowenig wie die Mitteilung eines Werturteils ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen (im Anschluß an BAG 1978-07-13 2 AZR 717/76 = BAGE 30,386 = AP Nr 17 zu § 102 BetrVG 1972, BAG 1978-07-13 2 AZR 798/77 = BAGE 31, 1 = AP Nr 18 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG 1978-09-28 2 AZR 2/77 = BAGE 31, 83 = AP Nr 19 zu § 102 BetrVG 1972). 3. Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, daß im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei (Bestätigung des Senatsurteils vom 1980-01-18 7 AZR 75/78 = AP Nr 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

 

Normenkette

BPersVG § 108 Abs. 2; PersVG BW § 68 Abs. 2, § 72 Fassung 1975-10-01; KSchG § 1 Abs. 2 Fassung 1969-08-25; PersVG BW § 77 Abs. 1 Fassung 1975-10-01

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 17.11.1978; Aktenzeichen 5 Sa 137/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441057

BAGE 35, 118-128 (LT1-3)

BAGE, 118

BetrR 1981, 540-542 (LT1-3)

BlStSozArbR 1981, 250-251 (T1-3)

JR 1982, 176

AP § 77 LPVG Baden-Württemberg (LT1-3), Nr 1

AR-Blattei, Personalvertretung XID Entsch 19 (LT1-3)

PersV 1983, 161-164 (LT1-3)

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