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BAG Urteil vom 04.02.1960 - 3 AZR 25/58

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Leitsatz (redaktionell)

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die betrieblichen Gründe bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung billigenswert und angemessen erscheinen lassen.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 18.10.1957; Aktenzeichen 5 Sa 438/57)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438464

BAGE 9, 36 (LT1)

BAGE, 36

BB 1960, 904 (LT1)

DB 1960, 984 (LT1)

NJW 1960, 2070

NJW 1960, 2070 (LT1)

SAE 1961, 93 (LT1)

AP § 1 KSchG, Nr 5

AR-Blattei, ES 1020 Nr 42 (LT1)

AR-Blattei, Kündigungsschutz Entsch 42 (LT1)

MDR 1960, 877

PraktArbR KSchG § 1 Abs 2, Nr 291 (LT1)

RiA 1960, 315 (LT1)

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