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BAG Urteil vom 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

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Leitsatz (redaktionell)

1. Wird ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übertragen, so schließt der Widerspruch eines in diesem Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmers den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber aus. In einem solchen Fall bleibt das Arbeitsverhältnis zu dem Veräußerer bestehen.

2. Die Zustimmung der in dem veräußerten Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer zum Übergang ihres Arbeitsverhältnisses kann nicht durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden.

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 03.08.1973; Aktenzeichen 8 Sa 351/73)

ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 12.04.1973; Aktenzeichen 3 Ca 136/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440227

BAGE 26, 301-312 (LT1-2)

BAGE, 301

BB 1975, 468-470

DB 1975, 601

NJW 1975, 1378 (LT1-2)

BetrR 1975, 290-297 (LT1-2)

EzB BetrVG § 37, Nr 38 (LT1-2)

EzB BetrVG § 40, Nr 14 (L1-2)

ARST 1975, 81-82 (LT1-2)

SAE 1976, 74-78 (LT1-2)

WM IV 1975, 477-480

AP § 613a BGB (LT1-2), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsinhaberwechsel Entsch 9

AR-Blattei, ES 500 Nr 9

ArbuR 1975, 379 (LT1-2)

EzA § 613a BGB, Nr 1

MDR 1975, 522-523 (LT1-2)

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