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BAG Beschluss vom 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

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Leitsatz (redaktionell)

Ein von einer geplanten Versetzung betroffener Arbeitnehmer ist im Beschlußverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nicht Beteiligter in diesem Beschlußverfahren.

 

Orientierungssatz

Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur Beteiligungsbefugnis des von einer geplanten personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers (BAG 1971-02-05 1 ABR 24/70 = BAGE 23, 196 = AP Nr 6 zu § 61 BetrVG, BAG 1973-04-06 1 ABR 13/72 = AP Nr 1 zu § 99 BetrVG 1972, BAG 1978-07-18 1 ABR 8/75 = AP Nr 7 zu § 99 BetrVG 1972 und BAG 1981-04-30 6 ABR 59/78 = BAGE 35, 228).

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 04.10.1979; Aktenzeichen 11 TaBV 6/79)

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 07.06.1979; Aktenzeichen 15 BV 1/79)

 

Fundstellen

BAGE 39, 102-108 (LT1)

BAGE, 102

BB 1983, 442-442 (LT1)

DB 1982, 2410-2411 (LT1)

AuB 1983, 317-317 (T)

ARST 1983, 25-26 (LT1)

BlStSozArbR 1983, 100-101 (T)

JR 1983, 264

SAE 1983, 20-22 (LT1)

AP § 80 ArbGG 1979 (LT1), Nr 3

AR-Blattei, Arbeitsgerichtsbarkeit XII Entsch 112 (LT1)

AR-Blattei, ES 160.12 Nr 112 (LT1)

EzA § 83 ArbGG 1979, Nr 1 (LT1)

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