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BAG Beschluss vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist die Hauptverwaltung eines Unternehmens nicht nur auf die Leitung einer einzelnen Produktionsstätte beschränkt, so sind für Hauptverwaltung und Produktionsstätten auch bei räumlicher Einheit getrennte Betriebsräte zu bilden, wenn in der Hauptverwaltung im wesentlichen planerische, unternehmensbezogene Entscheidungen getroffen werden und die Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten im wesentlichen der Leitung der Produktionsstätten überlassen sind.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 10.06.1981; Aktenzeichen 3 TaBV 15/81)

ArbG Gelsenkirchen (Entscheidung vom 27.01.1981; Aktenzeichen 2 BV 74/80)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440547

BAGE 40, 163-171 (LT1)

BAGE, 163

BB 1983, 1534-1535 (LT1)

DB 1983, 1498-1500 (LT1)

BlStSozArbR 1983, 245-246 (T)

JR 1983, 484

ZIP 1983, 724-727 (LT1)

AP § 4 BetrVG 1972 (LT1), Nr 3

AR-Blattei, Betrieb Entsch 10 (LT1)

AR-Blattei, ES 450 Nr 10 (LT1)

EzA § 1 BetrVG 1972, Nr 3 (LT1)

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