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ArbG Wiesbaden Urteil vom 17.07.1990 - 1 Ca 3708/89

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Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.04.1992; Aktenzeichen 4 AZR 469/91)

Hessisches LAG (Urteil vom 27.06.1991; Aktenzeichen 12 Sa 1067/90)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf DM 50.000,– festgesetzt.

 

Tatbestand

Klägerin und Beklagter sind Tarifvertragsparteien. Die Klägerin bzw. deren Rechtsvorgängerin und der Beklagte haben unter anderem den Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Bei der vorliegenden Klage handelt es sich um eine sogenannte Einwirkungsklage. Mit ihr verfolgt die Klägerin das Ziel, den Beklagten zu veranlassen, auf seinen Mitgliedsverband, den Verband Papierverarbeitung und Druck Südbaden e. V. einzuwirken, damit dieser wiederum auf seine Mitgliedsfirma, die Firma … einwirkt, mit dem Ziel, daß diese es unterläßt, mit ihren Betriebsrat Arbeitszeitregelungen abzuschließen, die nach Auffassung der Klägerin gegen den Manteltarifvertrag verstoßen. Die Betriebsvereinbarung, die nach Meinung der Klägerin diese Verstöße enthält und die Gefahr der Wiederholung derartiger Verstöße für die Zukunft indiziert, datiert vom 29.04.1988 mit Änderungen vom 12.06.1989. Wegen des Inhalts dieser Vereinbarungen wird auf Bl. 16–58 und Bl. 150–151 d. A. Bezug genommen. Die Vereinbarungen hat die Firma … in ihrem Betrieb mit dem dortigen Betriebsrat abgeschlossen, der unbestrittenermaßen aus 19 Mitgliedern besteht, von denen 12 bei der Klägerin organisiert sind.

Die im Wege der Einwirkungsklage erstrebte Unterlassung der Durchführung und des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen betrifft 5 Punkte, in denen die Betriebsvereinbarungen nach Meinung der Klägerin dem Manteltarifvertrag widersprechen.

Erstens...

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BAG 4 AZR 469/91
BAG 4 AZR 469/91

  Entscheidungsstichwort (Thema) Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht  Leitsatz (redaktionell) Parallelsache zu BAG Urteil vom 29. April 1992 – 4 AZR 432/91 –  Normenkette TVG § 1 (Durchführungspflicht), §§ 4, 9; GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § ...

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