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ArbG Stuttgart Urteil vom 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums und Dienstwagennutzung

Leitsatz (amtlich)

Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums haben arbeitsunfähig kranke Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weitergewährung der privaten Nutzungsüberlassung an einem Dienstfahrzeug. Hierfür besteht keine gesetzliche Anspruchsgrundlage.

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.12.2010; Aktenzeichen 9 AZR 631/09)

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 27.07.2009; Aktenzeichen 15 Sa 25/09)

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 327,60 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über Schadenersatz wegen Vorenthaltung der Privatnutzung an einem Dienstfahrzeug.

Der 55-jährige Kläger ist bei der Beklagten beschäftigt seit 01.08.1990 als Bauleiter. Er ist Mitglied des im Betrieb der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Er ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 100. Außerdem hat der zuständige Rentenversicherungsträger dem Kläger eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt, die der Kläger aber nicht in Anspruch nimmt.

Grundlage des Anstellungsverhältnisses ist ein Angestelltenvertrag vom 24.10.1994. In dessen Anlage 3 wird dem Kläger das Privatnutzungsrecht an einem Dienstfahrzeug eingeräumt. Auf den Inhalt dieser Anlage 3 zum Anstellungsvertrag wird Bezug genommen. Dem Kläger wurde bislang ein VW Passat Kombi überlassen. Der Sachbezug wurde entsprechend der 1-Prozentregelung mit EUR 284,65 versteuert.

Der Kläger ist/war seit 03.03.2008 durchgehend arbeitsunfähig krank, zumindest bis 15.12.2008. Der nicht gesetzlich krankenversicherte Kläger bezog nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums Kranken...

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