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ArbG Siegburg Urteil vom 09.02.2010 - 5 Ca 2017/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rücktritt von einer Aufhebungsvereinbarung bzgl. eines Arbeitsvertrages. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses als kausales schuldrechtliches Rechtsgeschäft mit der Verpflichtung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Abfindung

 

Normenkette

BGB § 323 Abs. 1; InsO § 20 ff., § 103 ff., § 119

 

Tenor

1.) Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger eine Willenserklärung des Inhalts abzugeben, dass er mit der Aufhebung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Insolvenzschuldnerin zum 30.06.2009 und der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.

2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.) Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten zu 4/10, dem Kläger zu 6/10 auferlegt.

4.) Streitwert: 32.550,60 Euro.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, den Anspruch auf Weiterbeschäftigung sowie Zahlungsansprüche.

Der Kläger schloss mit der Firma R., bei der er nach Maßgabe des Arbeitsvertrages vom 08.04.1983 als Regionalschulungsleiter zuletzt am Standort T. zu einem Jahresbruttogehalt von ca. 57.000,00 Euro beschäftigt war, am 04./07.12.2008 eine Aufhebungsvereinbarung (Blatt 12-13 der Akte), inhalts derer das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betriebsbedingten Gründen einvernehmlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist mit dem 30.06.2009 endet und der Kläger in Anlehnung an den gültigen Sozialplan eine Abfindung im Sinne der §§ 9,10 KSchG in Höhe von 91.952,00 Euro brutto, fällig zum 30.06.2009 erhält. Im Juni 2009 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der R. beantragt. Mit Schreiben vom 01.07.2009 setzte der Kläger der R. unter Rücktrittsandrohung eine Zahlungsfrist bis zum 10.07....

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