Tenor
Der Beteiligten zu 2) wird auf dem Weg der einstweiligen Verfügung aufgegeben, anläßlich der Betriebsversammlung am 25.10.96 den Mitarbeitern der im Betrieb vertretenen Krankenkassen, im einzelnen Herrn Ewald von der Betriebskrankenkasse Siemens, Herrn Kassau von der AOK Paderborn, Herrn Thebille von der Kaufmännischen Krankenkasse, Herrn Korber von der Schwäbisch Gmünder Krankenkasse, Herrn Herhut von der Barmer Ersatzkasse, Herrn Lages von der DAK und Herrn Huppertz von der Techniker Krankenkasse Zutritt zum Betrieb zum Zwecke der Information der Beschäftigten zu gewähren.
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) Mitarbeiter von Krankenkassen den Zutritt zum Betrieb zum Zwecke der Information der Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsversammlung zu gewähren.
Der Beteiligte zu 1) ist der bei der Beteiligten zu 2) bestehende Betriebsrat. Er hat für den 25.10.96 zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Anläßlich dieser Betriebsversammlung sollen die Beschäftigten auch über die Möglichkeiten eines Wechsels in der Krankenkasse informiert werden. Dies hat den Hintergrund in den gesetzlichen Neuregelungen über die Wahlfreiheit der Pflichtversicherten im Krankenversicherungsbereich. Aus der in Kopie zur Akte gereichten vorläufigen Tagesordnung der genannten Betriebsversammlung ergibt sich, daß neben diesem Fragenkomplex weitere Themen im Rahmen der von 9.00 bis etwa 12.30 Uhr angekündigten Betriebsversammlung behandelt werden sollen.
Wegen des Inhaltes der Tagesordnung wird auf Blatt 9 d.A. Bezug genommen.
Der Beteiligte zu 1) hat die im Antrag bezeichneten Mitarbeiter der ebenfalls bezeichneten Krankenkassen zur Teilnahme an der Betriebsversammlung mit Schreiben vom 17.10.96 eingeladen. Wegen des Inhaltes der Einladungsschreiben wi...