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ArbG Frankfurt am Main Beschluss vom 04.05.1999 - 18 BV Ga 20/99

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Tenor

1. Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, die Betriebsratsmitglieder … und … für die Teilnahme an dem Seminar „Die Beratung von Mobbing-Betroffenen durch den Betriebs- und Personalrat” vom 18.05.1999 bis zum 21.05.1999 in 59955 Winterberg-Neuastenberg bezahlt freizustellen.

2. Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, beiden Betriebsratsmitgliedern für die An- und Abreise jeweils einen Reisekostenvorschuss in Höhe von DM 200,00 (i. W.: zweihundert Deutsche Mark) zu zahlen.

 

Tatbestand

I.

Die Antragsteller begehren die bezahlte Freistellung der beiden Betriebsratsmitglieder … sowie … für ein Ausbildungsseminar mit dem Thema „Die Beratung von Mobbing-Betroffenen durch den Betriebs- und Personalrat”.

Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen, das Bankdienstleistungen im Umfeld der amerikanischen Stationierungskräfte erbringt. In Deutschland sind etwa 650 Mitarbeiter beschäftigt. Der Antragsteller zu 1) ist der für die Zentrale in Frankfurt am Main einschließlich der umliegenden Filialen gewählte Betriebsrat. Die Antragstellerin zu 2) und der Antragsteller zu 3) sind amtierende Betriebsratsmitglieder.

Nachdem zwischen den Beteiligten beginnend ab Juli 1998 verschiedene Gespräche geführt worden sind, die auch das Thema „Mobbing” zum Gegenstand hatten, hat sich dies zu einer entsprechenden schriftlichen Korrespondenz verdichtet. Unter anderem hat der Antragsteller in diesem Zeitraum auch gefordert, dass entsprechende Schulungsveranstaltungen von seinen Mitgliedern besucht werden könnten. Dies hat die Arbeitgeberin für diesen Zeitraum letztmals mit Schreiben vom 15.10.1998 an den Betriebsrat abgelehnt. Wegen der einzelnen zwischen den Beteiligten gewechselten Schreiben wird auf die Anlagen BR 1 bis BR 12 zur Antragsschrift (Bl. 10 ff d. A.) Bezug genommen.

Im März 1999 hat dann der Antragst...

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