Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbG Berlin Urteil vom 25.06.1998 - 60 Ca 1829/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung nach BeschFG_1996. vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein vorhergehender Arbeitsvertrag ist dann „befristet” im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Beschäftigungsförderungsgesetz i d F vom 25.9.1996, wenn im Vertrag eine Befristung vereinbart worden ist.

2. Es ist unerheblich, ob die vereinbarte Befristung im Falle ihrer gerichtlichen Überprüfung als rechtsunwirksam erkannt worden wäre.

 

Normenkette

BeschFG 1996 § 1 Abs. 3 S. 1

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen,

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf DM 24.616,– festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis infolge Befristung mit dem Ablauf des 31.12.1997 beendet worden ist.

Der Kläger, ein Volljurist, war bei der Beklagten seit dem 1.1.1995 als Referent beschäftigt. Die Monatsvergütung betrug zuletzt 6154,00 DM brutto. Zwischen den Parteien bestanden folgende Arbeitsverhältnisse:

Vertrag vom

Bl. d.A.

Dauer

Sonstiges

vom

bis

9.12.94

7

1.1.95

30.11.95

Befristung gemäß § 1 BeschFG 1985.

16.11.95

11

1.12.95

31.5.9S7

„Die gemäß § 17,6 BHO befristete Anstellung ergibt sich aus der im Treuhandnachfolgegesetz festgelegten befristeten Aufgabenstellung der BvS und dem Wegfall des Arbeitsplatzes am Ende des Vertragszeitraumes. Die Tätigkeit umfaßt folgende Aufgaben, die bis zum Vertragsende abzuschließen sind: Nachträgliche Zuordnung von Vermögenswerten (VZOG), Entscheidung über die Untersagungsanträge VZOG sowie Erlösauskehrfälle nach § 13 VZOG Abs. 2, § 13 VZOG ect.”

7.4.97

15

1.6.97

31.12.97

„Die gemäß § 17,6 BHO befristete Anstellung erfolgt nach § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz.”

In der am 16.1.1998 eingegangenen Klage vertritt der ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Literaturauswertung zum HGB
Literaturauswertung zum HGB

Zusammenfassung Überblick Die Literaturauswertung wird alle 2 Monate ergänzt. Neue Zeitschriftenartikel finden Sie zu Beginn des jeweiligen Themenabschnitts bis zur durchgezogenen Linie. Aufgelistet sind hier die Literaturauswertungen seit Mai/Juni 2023, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren