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AG Tostedt Urteil vom 14.09.2021 - 5 C 178/20

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Tenor

1. Der in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft 0002 … vom 29.09.2020 getroffene Beschluss zu TOP 1 wird für ungültig erklärt.

2. Der in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft 0002 … vom 29.09.2020 getroffene Beschluss zu TOP 3 wird für ungültig erklärt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

5. Der Streitwert wird auf 26.214,20 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wege einer Anfechtungsklage um die Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung vom 29.09.2020.

Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (im Folgenden WEG), welche von der Hausverwaltung AMS …, verwaltet wird. Dieser lud mit Schreiben vom 03.09.2020 zur Eigentümerversammlung am 29.09.2020.

Unter TOP 1 „Beschlussfassung über die Verwalterabrechnung 2019 und Entlastung der Verwaltung” des Versammlungsprotokolls heißt es: „Die versammelten Wohnungseigentümer beschlossen mit Stimmmenmehrheit, ohne Gegenstimmen, bei einer Enthaltung, die Verwaltungsabrechnung 2019 als Gesamt- und Einzelabrechnung und erteilen der Verwaltung Entlastung.”

Unter TOP 3 „Beschlussfassung über die Entlastung der Verwaltungsbeiräte” des Versammlungsprotokolls heißt es: „Die versammelten Wohnungseigentümer beschlossen mit Stimmenmehrheit, ohne Gegenstimmen, bei 5 Enthaltungen, die Entlastung des Verwaltungsbeirates.

Die Klägerin erhob hiergegen Anfechtungsklage, die am 26.10.2020 bei Gericht eingegangen ist. Am 28.10.2020 erging der (vorläufige) Streitwertbeschluss, aufgrund dessen mit Schreiben vom 30.10.2020 der Gerichtskostenvorschuss angefordert worden ist. Am 12.11.2020 ist der Gerichtsk...

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