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AG München Beschluss vom 14.06.2002 - 1502 IN 879/02

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Tenor

1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 18 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17, 270 ff InsO eröffnet.

Gründe:

Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen allgemeinen Gerichtsstand.

Zahlungsunfähigkeit ist nach den Feststellungen des Gerichts gegeben.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO). Verfügungen des Schuldners, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, dass heißt, die im Einzelfall einen Betrag von 2 Mio. Euro übersteigen, sind nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam, es sei denn, es handelt sich um Verfügungen im Zusammenhang mit Lizenzen/Cofinanzierungen/Produktionsgeschäften.

Verfügungen im Zusammenhang mit Lizenzen/Cofinanzierungen/Produktionsgeschäften, die einen Betrag von 5 Mio Euro im Einzelfall übersteigen, sind ebenfalls nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam.

3. Zum Sachwalter wird bestellt:

Herr Rechtsanwalt Dr. M. J.,

Der Sachwalter wird ermächtigt, die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO auf einem vom Sachwalter zu eröffnenden Sachwalteranderkonto zu verwahren, sobald die Liquidität der Schuldnerin dies zuläßt.

Ein Gläubigerausschuß wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern:

  1. … bank AG Herr Vorstand W. H.,
  2. … bank AG Herr Vorstand D. R.,
  3. … bank Herr Vorstand B. P.,
  4. Herr D. H. c/o Kanzlei S. & P. z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. C. W.,
  5. … Television Herr RA v … B. c/o C. C. P.,
  6. Dr. L. C. S.,
  7. J. T. c/o …Versicherung AG,
  8. H. P.,
  9. … bank Herr Vorstand Dr. D. W.,

4. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 26.07.2002 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über die eventuelle Aufhebung der Eigenverwaltung und die eventuelle Wahl eines anderen Sa...

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