Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Mannheim Beschluss vom 06.04.2005 - 4 URWEG 251/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterlassung

 

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, es zu unterlassen, seine Räumlichkeiten im Rückgebäude des Anwesens … in … – im Aufteilungsplan mit Nr. … bezeichnet – zu gesellschaftlichen oder religiösen Zusammenkünften des Vereins zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.

2. Der Antragsgegner trägt die Gerichtskosten mit Ausnahme der durch die Anrufung des Amtsgerichts Mannheim – Zivilprozessabteilung – verursachten Kosten; diese fallen dem Antragsteller zur Last.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert wird auf EUR 3.000 festgesetzt.

4. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung der in Ziffer 1 dieses Beschlusses bezeichneten Verpflichtung die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,– und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht. Die Ordnungshaft ist am ersten Vorsitzenden des Antragsgegners zu vollstrecken.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten sind Mitglieder der Wohnanlage … in …. Diese besteht aus einem viergeschossigem Haupt- und einem zweistöckigen Rückgebäude. Letzteres eignet der Antragsgegner, ein eingetragener Verein zur islamischen Aufklärung und Bildung. In der Teilungserklärung ist dieses wie folgt beschrieben:

Miteigentumsanteil zu 115/1.000, verbunden mit dem Sondereigentum an den im Hintergebäude im Erdgeschoss und Obergeschoss gelegenen Wohnräumen,…

In den mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung identischen Aufteilungsplänen sind die folgenden Beschreibungen enthalten:

Trockenraum, Abstellraum, Flur, Bad, Wohn-Schlafz., Wohnen, Schlafzimmer.

Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist die Frage, ob der Antragsgegner seine Räume nach eigenem Eingeständnis nur zweimal wöchentlich zu gemeinsamen Buchlesu...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz / §§ 10 - 11 Abschnitt 2 Transparenz, Informationspflichten, Beratung
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GEG) / 4.3.2 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Steuerliche Chancen und Risiken bei Immobilien: dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten bei Erwerb, Vermietung, Veräußerung, Erbschaft und Schenkung von Immobilien verschaffen.


BGH V ZB 51/03
BGH V ZB 51/03

Entscheidungsstichwort (Thema) Parabolantennen. Duldungspflicht der Wohnungseigentümer. Besonderes Informationsinteresse ausländischer Wohnungseigentümer. Einschränkende Vereinbarung bezüglich Parabolantennen. Berechtigtes Interesse. Anfechtbarer ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren