Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Aachen Urteil vom 25.02.2009 - 119 C 80/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Für 119 C 80/08: Der Wohnungseigentumsverwalter erfüllt seine Pflicht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung bereits mit der Versendung der Einladung. Auf einen Zugang der Einladung bei den einzelnen Wohnungseigentümern kommt es dann nicht mehr an. Vielmehr liegt dieser Zugang in der Risikosphäre der einzelnen Wohnungseigentümer und nicht mehr im Aufgabenbereich des zur Einladung verpflichteten Verwalters.

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können jedoch die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert:

1.441,68 EUR

(Erledigungsfeststellungsantrag

441,68 EUR

Hilfsantrag

1000,00 EUR).

 

Tatbestand

Die Kläger begehrten als Wohnungseigentümer vom Beklagten als ihrem ehemaligen Verwalter die Einberufung einer Eigentümerversammlung.

Die Kläger sind zusammen mit dem Beklagten und weiteren Eigentümern die Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft Ü. in A..

Der Beklagte war in der Eigentümerversammlung vom 25.01.2008 rückwirkend ab dem 01.01.2008 für die Dauer von einem Jahr zum Verwalter bestellt worden. Dieser Beschluss wurde durch das Amtsgericht Aachen im Verfahren 119 C 12/08 mit Urteil vom 19.11.2008 insoweit für ungültig erklärt, als eine Verwalterbestellung für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis einschließlich 24.01.2008 vorgenommen worden war.

Mit Schreiben vom 19.08.2008 haben die Kläger, welche mehr als ¼ der Wohnungseigentümer sind, vom Beklagten die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung zum T...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Bild: Haufe Shop

Holz ist der Baustoff der Zukunft im Wohnungsbau und für den Klimaschutz. Er ist CO2-neutral, nachwachsend, energieeffizient und trägt zur Wohngesundheit bei. Dieses Buch zeigt, wie Immobilieneigentümer:innen am besten vorgehen können, wenn sie mit Holz bauen bzw. sanieren möchten.


BGH II ZR 283/06
BGH II ZR 283/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Bankbestätigung zum Zweck der Vorlage zum Handelsregister. Bareinlagen von Inferenten zu endgültig freier Verfügung des Vorstands der AG. Insolvenzverwalter als Treuhandzessionar. Prozessführungsrecht. Vorspiegelung einer ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren