Seit dem Erlass der Ferienwohnungssatzung am 28.3.2018 gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum hat die Stadt Frankfurt/M. insgesamt 700 Verfahren eingeleitet, teilte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Demnach bedarf "jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der Fremden-Beherbergung einer Genehmigung", heißt es in der Satzung.
Den Angaben zufolge sind die Verfahren das Ergebnis von Recherchen auf gängigen Vermietungsplattformen sowie von Hinweisen aus der Bevölkerung. Wer eine ungenehmigte Ferienwohnung entdeckt, kann das per E-Mail an die Bauaufsicht Frankfurt melden.
Zweckentfremdungsverbot: Bußgeld von bis zu 25.000 EUR
Ein Verstoß kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 EUR nach sich ziehen. Rund 1.050 illegal vermietete Apartments habe die Bauaufsicht in dieser Zeit aufgespürt, sagte die Sprecherin der dpa.
Auch die Stadt Darmstadt hat in einer Satzung festgelegt, bestehenden Wohnraum durch ein Zweckentfremdungsverbot zu schützen. Hier hat die Bauaufsicht seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2021 bereits 129 Verstöße festgestellt. Es sei in diesen Fällen gelungen, 63 Wohneinheiten mit einer Gesamtflächenanzahl von 4.358 m2 als Wohnraum zurückzugewinnen. Ähnlich wie in Frankfurt kann auch in Darmstadt ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR verhängt werden.
Ein Gesetz zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene wurde im Jahr 2004 außer Kraft gesetzt. Seitdem gibt es in anderen hessischen Großstädten, die nicht selbstständig nachgelegt haben, keine vergleichbaren Satzungen mehr. Nach Angaben von Kommunen ist es deshalb etwa in Kassel, Gießen und Offenbach nicht möglich, zweckentfremdete Wohnungen zu melden. Allerdings sei ein solches Gesetz dort auch nicht nötig, wie die Städte mitteilten.
Da etwa Offenbach, ...