Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
Unter Zweckentfremdung im Mietrecht versteht man, wenn Wohnraum anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Der Wohnraum muss subjektiv bestimmt und objektiv geeignet sein, auf Dauer bewohnt zu werden. In einigen Bundesländern darf Wohnraum in bestimmten Fällen dann nur mit Genehmigung der Behörde zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Nun hat auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ein Zweckentfremdungsgesetz beschlossen. Kommunen können die Umnutzung von regulärem Wohnraum in Ferienwohnungen künftig per Verordnung unter Genehmigungsvorbehalt stellen, dort wo Wohnraum knapp ist.
Eigentlich gilt der Wohnungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern als relativ ausgeglichen, doch in den Urlaubsorten an den Küsten hat sich das Angebot von Wohnraum mittlerweile so verknappt, dass die Landesregierung keine Alternative mehr gesehen hat: Am 14.4.2021 hat der Landtag ein Zweckentfremdungsgesetz beschlossen, um gezielt gegen einen "Wildwuchs" an Ferienwohnungen vorzugehen. Betroffene Gemeinden können künftig die Umnutzung von Wohnraum per Verordnung unter Genehmigungsvorbehalt stellen.
In touristisch geprägten Regionen zeige sich, dass Wohnraum zunehmend gewinnbringend z. B. als Ferienwohnung vermarktet wird. Mit ca. 31 Millionen Übernachtungen im Jahr 2018 wurde das bislang höchste Ergebnis erreicht und im Ländervergleich hatte Mecklenburg-Vorpommern mit 19 Übernachtungen pro Einwohner die höchste Tourismusintensität vorzuweisen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für ordnungsgemäß gemeldete Ferienwohnungen soll es Bestandsschutz geben.
Baden-Württemberg greift härter durch
In Baden-Württemberg ist am 16.2.2021 ein verschärftes Zweckentfremdungsgesetz in Kraft getreten. Städte und Gemeinden haben damit neue Möglichkeiten, die unerwünschte Vermietung von Immob...