Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zuschüsse: Buchung echter und unechter Zuschüsse beim Em ... / 4.2 Steuerbilanz

Prof. Dr. Sascha Dawo
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Schafft der Unternehmer Anlagegüter an, für die er einen (echten) Investitionszuschuss erhält, hat er nach R 6.5 EStR ein Wahlrecht:

  • Er kann den erhaltenen Zuschuss als Betriebseinnahme behandeln. In diesem Fall hat der Zuschuss auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betreffenden Anlageguts keinen Einfluss.
  • Der Zuschussempfänger kann den Zuschuss aber auch erfolgsneutral behandeln. In diesem Fall erfolgt der Ansatz des Anlageguts, für das der Zuschuss gewährt worden ist, nur mit den um den Zuschuss gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Bildung eines Sonderpostens ist steuerbilanziell nicht möglich.[1]

Das Wahlrecht zur Behandlung von Zuschüssen in der Steuerbilanz kann nach § 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung ausgeübt werden. Im Falle einer unterschiedlichen Behandlung eines Zuschusses in der Handels- und Steuerbilanz sind steuerrechtlich die besonderen Aufzeichnungspflichten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG zu beachten.

Eine übereinstimmende Vorgehensweise in beiden Rechenwerken kann insbesondere durch die Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den erhaltenen Zuschuss erreicht werden, da diese Methode in beiden Rechenwerken anwendbar ist.

 
Praxis-Beispiel

Einheitliche Ausübung des Wahlrechts in Steuer- und Handelsbilanz: Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels. Hans Groß übt das Wahlrecht in der Steuerbilanz zugunsten der anschaffungs- oder herstellungskostenmindernden Berücksichtigung des Zuschusses aus. Da er bereits in der Handelsbilanz die Anschaffungskosten um den erhaltenen Zuschuss gemindert hat, kann er so Abweichungen zwischen beiden Rechenwerken vermeiden.

 
Praxis-Beispiel

Zuschuss als Betriebseinnahme in der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
    1
  • Geschenke / 5 Wertbestimmung
    1
  • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
    1
  • Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
    1
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
    1
  • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Aus der Praxis – für die Praxis: Buchung von Fördergeldern – Zuschüssen
Fördergeld Geld Wachstum Bleistift Investment
Bild: AdobeStock

In der Rubrik "Aus der Praxis – für die Praxis" stellen wir Fragen unserer Kunden und die Antworten unserer Fachautoren vor. Heute geht es um die korrekte Buchung von Fördergeldern.


Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
Jahresabschluss
Bild: Haufe Shop

Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


Zuschüsse: Buchung echter und unechter Zuschüsse beim Empfänger
Zuschüsse: Buchung echter und unechter Zuschüsse beim Empfänger

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Wahlrechtsausübung in Handels- und Steuerbilanz Periodengerechte Erfassung Rückzahlungsverpflichtungen 1 So kontieren Sie richtig!  ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren