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Zusatzinformationen für Berater zum Gesamtthemenbrief Mai 2020

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1 Arbeitsrecht

1.1 An- und Abfahrt zum Kunden im Außendienst ist Arbeitszeit

BAG, Urteil v. 18.3.2020, 5 AZR 36/19; Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil v. 14.12.2018, 10 Sa 96/18

Das BAG wies darauf hin, dass die Tarifsperre auch nicht wegen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aufgehoben sei. Aufgrund der Bindung des Arbeitgebers an die fachlich einschlägigen Tarifverträge des Groß- und Außenhandels Niedersachsen, welche die Vergütung für geleistete Arbeit auch in Bezug auf Fahrtzeiten der Außendienstmitarbeiter abschließend regeln, bestehe schon insoweit kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Das BAG kam deswegen zu dem Ergebnis, dass der Außendienstmitarbeiter vom Arbeitgeber die Vergütung der umstrittenen Fahrtzeiten verlangen kann, soweit die vertraglich geschuldete regelmäßige Arbeitszeit überschritten wurde. Ob dies der Fall ist, konnte das BAG nicht abschließend entscheiden und entschied die Sache zurück an das Landesarbeitsgericht.

1.2 Arbeitgeber darf nicht das Erlernen eines neuen Berufs anordnen

OVG Sachsen, Beschluss v. 30.1.2020, 2 B 311/19

1.3 Gesetzliche Unfallversicherung: Warum die Teilnahme am Firmenlauf nicht versichert ist

SG Dortmund, Urteil v. 4.2.2020, S 17 U 237/18

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nur wenn es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Entschädigungsleistungen wie ärztliche Behandlung, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder eine Umschulung. Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nicht zu einem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach dem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Dortmund liegt jedenfalls dann kein Arbeitsunfall vor, wenn sich ein Arbeitnehmer bei einem Firmenlauf verletzt, der für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen ausgerichtet wird.

1.4 Wann die Bundeswehr die Rückzahlung von Ausbildungskosten verlangen darf

BVerwG, Urteil v. 12.3.2020, 2 C 37.18 und BVerwG, Urteil v. 12.3.2020, 2 C 38.18

Die einschlägigen Vorschrifte...

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