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zfs 12/2008, Das Ende des Führerscheintourismus?

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Aktuelle Entwicklungen im Recht der Fahrerlaubnis

Einführung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 26.6.2008[1] Verkehrsteilnehmern, denen die Fahrerlaubnis wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen wurde, das Ausweichen auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschwert. Dieses besonders in Deutschland mit Aufmerksamkeit verfolgte Urteil ist als Fortsetzung einer Reihe von Entscheidungen des EuGH zum sog. Führerscheintourismus einzuordnen. Parallel versucht der deutsche Gesetzgeber mit einer Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung diesen Missbrauch einzuschränken. Der Beitrag betrachtet die durch EuGH-Rechtsprechung und Gesetzgebung geprägte Entwicklung des Fahrerlaubnisrechts im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen unter Berücksichtigung der verkehrspolitischen Ziele der Europäischen Union (EU).

[1] EuGH, Urt. v. 26.6.2008 – C-334/06; C-335/06 und C-336/06; EuGH NJW 2008, S. 2403 = SVR 2008, S. 270 f. S.a. Pressemitteilung Nr. 41/08 des EuGH vom 26.6.2008.

I. Einführung

Der Begriff Führerscheintourismus beschreibt den Erwerb eines in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins für Personen, denen die Fahrerlaubnis – häufig wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – entzogen wurde. Die Bezeichnung hat sich eingebürgert, weil der gesetzlich geforderte Aufenthalt im betreffenden europäischen Land häufig den Charakter einer kurzen, touristischen Unternehmung hat. Mit dem Führerscheintourismus wird in Deutschland geltendes Recht, insbesondere die Eignungsprüfung nach schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen,[2] unter Bezugnahme auf das Gemeinschaftsrecht der EU umgangen. Nach europäischem Recht haben die Mitgliedstaaten die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Durch den Erwerb der Fahrerlau...

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