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ZErb 01/2025, Unternehmensnachfolge mit gemeinnützigen Organisationen - es fehlt ein ertragsteuerliches Regelungskonzept für den Übertragungsvorgang

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Viele Unternehmer wollen nachhaltiges Unternehmertum mit einem gemeinnützigen "Purpose" verbinden.[1] Eine Möglichkeit besteht darin, das Unternehmen auf eine gemeinnützige Organisation zu übertragen. Dieser Beitrag[2] hinterfragt, ob die ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen für den Übertragungsvorgang an der Schnittstelle von Unternehmenssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht sachgerecht und folgerichtig sind. Das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 3 EStG sowie der Spendenabzug nach § 10b EStG werden untersucht.

[1] Weitemeyer, in: Bochmann/Kumpan/Röthel (Hrsg.), Gewinn und Gemeinwohl in Familienunternehmen, 2023, S. 108; eingehend Weitemeyer, ZGR 2022, 627.
[2] Der vorliegende Beitrag beruht auf der Doktorarbeit der Verfasserin mit dem Titel "Unternehmensübertragungen auf gemeinnützige Organisationen – eine systematisch-teleologische Untersuchung der ertragsteuerlichen Buchwertprivilegien und des Spendenabzugs", 2024.

I. Ertragsteuerliche Fallstricke

Ein prominentes Beispiel für eine Unternehmensnachfolge mit einer gemeinnützigen Organisation setzte der US-amerikanische Unternehmer Yvon Chouinard, der sein Unternehmen "Patagonia" im Jahr 2022 auf eine gemeinnützige Stiftungskonstruktion übertrug. Ziel dieser Stiftung ist, dem Umweltschutz zu dienen und den Klimawandel einzudämmen.[3] In Deutschland zeigt auch die Diskussion um eine neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, dass im Unternehmertum der Wunsch besteht, das Unternehmen zu erhalten und dauerhaft ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht der Anteilseigner zu betreiben.[4] Diese Ziele können jedoch schon heute, und möglicherweise sogar besser,[5] über die bereits bestehende Rechtsform der gemeinnützigen Stiftung erreicht werden.[6] Auch die Unternehmensübertragung auf einen gemeinnützigen Verein oder eine gGmbH kommen in Betracht. Zugleich...

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