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Wohngeld-Plus-Gesetz tritt im Januar in Kraft

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Zusammenfassung

Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten.

Ab dem 1.1.2023 sollen mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Der staatliche Mietzuschuss soll außerdem um durchschnittlich 190 EUR pro Monat aufgestockt werden. Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Der Bundestag hatte die Wohngeldreform am 10.11.2022 beschlossen.

Die Änderungen sehen u. a. die Einführung von Bagatellgrenzen im Fall von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima sollen nach 2 Jahren evaluiert werden.

Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Im Schnitt sollen Wohngeld-Haushalte ab Januar 2023 monatlich rund 370 EUR erhalten. Außerdem wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld beantragen können, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Für das Wohngeld-Plus stehen im kommenden Jahr laut Bundesbauminterin Klara Geywitz (SPD) 5 Mrd. EUR zur Verfügung.

Bund und Länder werden sich die Kosten für die Wohngeldreform teilen. Es bleibe dabei, dass die staatliche Hilfe für Geringverdiener zur Hälfte von den Ländern finanziert werde, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidenten nach eine...

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