Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohngebäudeversicherung: Versicherungsumfang / 3.4 Gestaltungsmöglichkeiten

Wilfried Flagmeier
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen wurden vom GDV zum 1.1.2011 neue Zusatzbedingungen (Musterbedingungen) veröffentlicht, die dem Versicherungsschutz entsprechen, der bereits von einigen Versicherern gewährt wird. Diese "Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (BPV 2010)" Version 1.1.2011 gelten auch als Annex zu den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2010 (Hauptvertrag).

Zu den versicherten Sachen gehören nach § 2 BPV 2010

  • die auf dem Hausdach befestigten sowie in den Baukörper integrierten, betriebsfertigen Photovoltaikanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude bis zu einer Leistung von ___ kW-Spitzenleistung (Alternativ: bis zu einer Fläche von ___ qm).
  • Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung.

Versichert ist auch der Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung), wenn der Betrieb einer versicherten Photovoltaikanlage infolge eines versicherten Schadens an der versicherten Sache unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Der Ertragsausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die versicherte Photovoltaikanlage wieder benutzbar ist, höchstens jedoch für ____ Monate seit Eintritt des Versicherungsfalls.

Die Bedingungen gelten in Verbindung mit den VGB 2010, nach denen Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Weitere Informationen siehe Beitrag "Versicherungsschutz für Solaranlagen".

Versicherungsschutz für Solaranlagen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat auch neue "Besondere Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen von Wohngebäuden (BSG 2010)" Version 1.1.2011 als Zusatzbedingungen zu den VGB 2010 herausgebracht, die nicht nur dem aktuellen Stand der Technik gerecht werden, sondern auch den gegenwärtigen Deckungsbedarf umfänglich erfassen.

Zu den versicherten Sachen gehören nach § 2 Buchstabe a BSG 2010 die betriebsfertigen Anlagen der regenerativen Energieerzeugung:

  • Variante 1: auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage);
  • Variante 2: auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage), soweit diese die Energieversorgung des Gebäudes zu mindestens __% abdeckt;
  • Variante 3: auf dem Haus- oder Garagendach befestige Solarthermie (Aufdachmontage), soweit diese zur Unterstützung einer regenerativen Heizungsanlage (Holzpellets, Bioöl, Biogas) dient;

einschließlich der damit verbundenen Heizungsanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, die der Warmwasser- oder auch Wärmeversorgung der versicherten Gebäude dienen.

Versicherungsschutz wird einmal im Rahmen der Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) und den zusätzlich gedeckten "Ergänzenden Technischen Gefahren" nach § 4 BSG 2010 gewährt, soweit die Gefahren nicht schon nach Abschnitt A §§ 2–4 VGB 2010 versicherbar sind.

Weitere Informationen siehe Beitrag "Versicherungsschutz für Solaranlagen".

Weitere Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück (PK 7260)

Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre

In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, ist eine besondere Vereinbarung erforderlich. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.

Weitere Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks (PK 7261)

Nach dieser Klausel sind bis zu der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenze Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen versichert, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, ist darüber hinaus eine besondere Vereinbarung erforderlich.

Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (Klausel 7264)

In Erweiterung von Abschnitt A § 5 VGB 2008 sind Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück mitversichert.

Armaturen (Klausel PK 7265)

Bruchschäden an Armaturen

Schäden an Armaturen sind au...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Ausbau von Photovoltaik: Solarpflicht für Wohngebäude in den Bundesländern
2 Arbeiter tragen ein PV-Modul über ein Hausdach
Bild: Getty Images/Sebastian Rothe/EyeEm

Eine bundesweite Lösung gibt es bisher nicht, die Bundesländer regeln die Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Wohngebäuden mehr oder weniger streng. Auch zum Jahreswechsel sind Verordnungen in Kraft getreten.


Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2024
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2024
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Wohngebäudeversicherung: Versicherungsumfang
Wohngebäudeversicherung: Versicherungsumfang

Zusammenfassung Überblick Die Wohngebäudeversicherung, bei der über einen Versicherungsvertrag die Hauptrisiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren abgedeckt werden können, ist die klassische Versicherungsform für Wohn- und ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren