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Wirksame Vereinbarung einer Indexmiete

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Redaktion
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1 Leitsatz

Eine Indexmietvereinbarung, die die Mietentwicklung an die prozentuale Änderung des Verbraucherpreisindexes knüpft, erfordert keine Angabe eines Basisjahres.

2 Normenkette

§ 557b BGB

3 Das Problem

Der Vermieter und der Mieter einer Wohnung streiten über die Erhöhung einer Indexmiete.

Seit Beginn des Mietverhältnisses am 1.5.2007 beträgt die Nettokaltmiete 900 EUR monatlich. Zusätzlich ist eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, über die der Vermieter jährlich abrechnet.

Der im März 2007 geschlossene Formularmietvertrag enthält als Anlage die "Vereinbarung einer Indexmiete gem. § 557b BGB" mit folgendem Inhalt:

"Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex um mindestens 3 Prozent, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung und unter Angabe der eingetretenen Indexänderung eine Anpassung der Miete um den entsprechenden Prozentsatz verlangen, sofern der Mietzins jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bestand. (…)"

Im Dezember 2017 machte der Vermieter erstmals unter Berufung auf die Indexklausel eine Mieterhöhung geltend, und zwar um 120 EUR monatlich ab März 2018. Zur Begründung führte er aus, dass der Verbraucherpreisindex zu Beginn des Mietverhältnisses am 1.5.2007 bei 95,8 Punkten und zum 30.11.2017 bei 109,4 Punkten gelegen habe, was "einer prozentualen Erhöhung von 13,5 Prozent" (121,50 EUR) entspreche.

Der Mieter weigert sich, die erhöhte Miete zu zahlen. Er hält die Indexklausel im Mietvertrag für unwirksam.

4 Die Entscheidung

Der BGH gibt dem Vermieter Recht. Die Indexklausel ist wirksam vereinbart und die hierauf gestützte Mieterhöhung ist ebenfalls wirksam.

Nach § 557b Abs. 1 BGB können die Parteien eines Mietvertrags schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deut...

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BGH VIII ZR 42/20
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  Leitsatz (amtlich) Zur Frage der wirksamen Vereinbarung einer Indexmiete (§ 557b Abs. 1 BGB) und der Geltendmachung einer hierauf gestützten Mietänderung (§ 557b Abs. 3 BGB; im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.11.2017 - VIII ZR 291/16, NJW 2018, 700 Rz. ...

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