Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks

Dr. Michael Cirullies
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Wer ist Eigentümer?

Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nach § 946 BGB auf die beweglichen Sachen, die mit ihm zu wesentlichen Bestandteilen verbunden worden sind. Ein körperliches Objekt kann also nur dann isoliert Gegenstand von dinglichen Rechten (sonderrechtsfähig) sein, wenn es nicht lediglich einen wesentlichen Bestandteil einer anderen Sache bildet.

Wie ist diese Abgrenzung zu entscheiden, wenn betriebsnotwendige Sachen nur zeitlich begrenzt errichtet werden oder zum Aufstellen bestimmter Anlagen nur ein Teil eines Grundstücks (Gebäudedach für Fotovoltaikanlage, Fundamentbereich der Windkraftanlage) benötigt wird?

Eine windige Angelegenheit

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine Windkraftanlage befindet. Erworben hat er es aufgrund notariellen Kaufvertrags im Mai 2014 von der ursprünglichen Eigentümerin. Deren Ehemann hatte die Anlage Mitte der 1990er-Jahre errichten lassen und die Fläche, auf der die Anlage stehen sollte, nebst Zuwegung von seiner Ehefrau gepachtet. Durch Vertrag vom 19.7.2006 veräußerte er die Windkraftanlage an die Beklagte. Diese pachtete mit Vertrag vom selben Tag von der Ehefrau den Teil des Grundstücks, auf dem die Anlage steht.

Der Kläger meint, bei der Anlage handele es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks. Seine Klage auf Feststellung, dass er Eigentümer der Windkraftanlage ist, hat das Landgericht abgewiesen. Sowohl seine Berufung wie auch die Revision blieben ohne Erfolg.

Abbau nach Nutzung geplant

Der Kläger hatte das Grundstück offenbar in der Erwartung erworben, damit auch Eigentümer der darauf befindlichen Windkraftanlage zu werden. Die Anlage war jedoch vom Ehemann der Grundstückseigentümerin errichtet worden, der die Anlage bereits mehrere Jahre vor dem Grundstücksverkauf an die Beklagte veräußert hatte.

Nach Auffassung des BGH war die Anlage nur zu einem vorübergehenden Zweck i. S. d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB mit dem Grundstück verbunden und somit kein wesentlicher Grundstücksbestandteil, weil die Eheleute nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme untereinander vereinbart hatten, dass die Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder abgebaut werden sollte. Der Annahme eines solchen Willens steht nach Ansicht des BGH auch der nach außen in Erscheinung getretene Sachverhalt nicht entgegen, obwohl die Anlage nach den Vorstellungen der Parteien für ihre gesamte Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben sollte.

Fazit

Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.

Dienstbarkeit

Hinweis: Sicherheitshalber sollten die Beteiligten eine Dienstbarkeit bestellen: Sie bewirkt zum einen die Eigenschaft als Scheinbestandteil (§ 95 Abs. 1 Satz 2 BGB) und sichert zudem die Nutzungsbefugnis auch gegen Sonderkündigungsrechte nach Zwangsversteigerung oder Insolvenz.

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Smartsteuer
Semigator Enterprise
Schäffer-Poeschel
Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group
Karriere in der Haufe Group
Haufe RSS Feeds
FAQ
Mediadaten
Presse
Newsletter
Sitemap
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren