Dr. Dario Arconada Valbuena
Ein wesentlicher Vorteil des Ertragswertverfahrens liegt in seiner detaillierten Berücksichtigung von Chancen und Risiken, die sich aus der spezifischen Struktur und Entwicklungsperspektive der Kanzlei ergeben. Es erlaubt eine differenzierte Planung unter Einbeziehung:
- der fixen und variablen Kosten,
- der Mandanten- und Personalstruktur,
- der individuellen Kanzleiorganisation und
- des Markt- und Wettbewerbsumfelds.
Somit liefert das Verfahren fundierte, nachvollziehbare und auf den Einzelfall zugeschnittene Ergebnisse, die einer sachgerechten Entscheidungsfindung dienen.
Dem stehen jedoch auch bestimmte Herausforderungen gegenüber. Die Durchführung ist vergleichsweise komplex, insbesondere hinsichtlich:
- der Prognosefähigkeit der künftigen Überschüsse,
- der realistischen Ableitung eines angemessenen Unternehmerlohns, sowie
- der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, der sowohl einen risikofreien Basiszinssatz als auch einen kanzleispezifischen Risikoaufschlag enthalten muss.
Die BStBK weist darauf hin, dass der Kapitalisierungszinssatz sorgfältig hergeleitet und sachlich begründet werden muss, da bereits geringe Schwankungen erhebliche Auswirkungen auf den Ertragswert haben können.
Insgesamt empfiehlt sich das Ertragswertverfahren bei allen Bewertungsanlässen, bei denen ein objektiv begründbarer Kanzleiwert verlangt wird. In der Praxis kann eine ergänzende Verprobung durch ein vereinfachtes Umsatzverfahren sinnvoll sein, etwa zur Plausibilitätskontrolle im Rahmen eines strukturierten Bewertungsprozesses.