Dr. Dario Arconada Valbuena
Ein zentrales Merkmal bei der Bewertung von Steuerberatungskanzleien ist die ausgeprägte Personenbezogenheit der Berufsausübung. Anders als bei vielen anderen Dienstleistungsunternehmen beruht der wirtschaftliche Erfolg einer Kanzlei häufig wesentlich auf der Person des Inhabers. Dieser pflegt nicht nur den unmittelbaren Kontakt zu den Mandanten, sondern ist vielfach auch Träger des spezifischen Vertrauensverhältnisses, das für die langfristige Mandatsbindung essenziell ist.
Die BStBK betont in ihren aktuellen Hinweisen, dass sich der Goodwill – also der immaterielle Wert einer Kanzlei – nur in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Nachfolger übertragen lässt. Eine pauschale Überleitung des Mandantenstamms ist nicht möglich. Vielmehr bedarf es gezielter Maßnahmen zur Vertrauenssicherung, etwa durch eine geplante Übergangsphase, persönliche Vorstellung beim Nachfolger oder ein zeitlich befristetes Mitwirken des bisherigen Inhabers.
Bei der Bewertung sind daher qualitative Aspekte der Mandatsbeziehungen detailliert zu analysieren. Dazu gehören insbesondere:
- die Struktur und Altersverteilung des Mandantenstamms,
- die Vertragsbindung der Mandate,
- die Intensität der persönlichen Bindung an den bisherigen Berufsträger,
- und ggf. bestehende Einzelrisiken durch besonders umsatzstarke oder sensible Mandate.
Der sog. Substanzwert – also die Bewertung der materiellen Ausstattung und organisatorischen Strukturen – tritt gegenüber dem personengebundenen Ertragswert regelmäßig in den Hintergrund. Die eigentliche „Substanz“ einer Kanzlei sind ihre Mandanten und die mit ihnen verbundenen Erlöspotenziale.
Besondere Relevanz gewinnt die Personenbezogenheit im Fall des plötzlichen Todes des ursprünglichen Kanzleiinhabers. Ohne vorbereitete Nachfolgeregelung kann es zu ...