Dr. Dario Arconada Valbuena
Verstirbt der Inhaber einer Steuerberatungskanzlei, stellt sich im Rahmen der Nachlassabwicklung die Frage nach dem Wert der Kanzlei – insbesondere im Hinblick auf die Erbauseinandersetzung, die steuerliche Bewertung sowie ggf. eine beabsichtigte Veräußerung durch die Erben. Die Bewertung erfolgt in diesem Fall unter besonderen Rahmenbedingungen, da sie regelmäßig unter zeitlichem Druck und ohne aktive Mitwirkung des bisherigen Inhabers erfolgen muss.
Grundsätzlich ist bei der Wertermittlung in Todesfällen der objektivierte Unternehmenswert ebenfalls Ausgangspunkt der Bewertung. Dieser berücksichtigt die nachhaltige Ertragskraft der Kanzlei unter der Annahme, dass ein sachkundiger Dritter die Praxis im bisherigen Umfang übernimmt. Entscheidend ist dabei, ob die Fortführung der Kanzlei ohne Unterbrechung möglich ist, etwa durch einen berufsangehörigen Erben, durch einen verkaufsbereiten Nachfolger oder durch einen bestellten Praxisabwickler gem. § 70 StBerG.
Bei der Bewertung einer Steuerberatungskanzlei im Todesfall ist zu beachten, dass sich der anzusetzende Wert vielfach maßgeblich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls richtet. Abhängig davon, ob eine Fortführung durch einen berufsbefugten Erben oder ein schneller Verkauf möglich und realistisch ist, erfolgt die Wertermittlung entweder auf Basis eines Fortführungsszenarios (Going-Concern-Prinzip) oder – im Fall fehlender Fortführungsoption – auf Grundlage eines Zerschlagungsszenarios (Liquidationswert).
Die Wahl der geeigneten Bewertungsmethode hängt somit entscheidend von der tatsächlichen Nachfolgesituation und der Umsetzbarkeit einer geordneten Übergabe ab. Eine abstrakte Bewertung ohne Bezug zu den faktischen Gegebenheiten ist nicht sachgerecht.
Auch im Rahmen der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen kann – in...