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Wertaufhellung und Wertbegründung nach HGB und IFRS – ABC praxisrelevanter Fälle (BB 2015, Heft 50, S. 3051)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Abgrenzung der Wertaufhellung von der Wertbegründung ist ein in der Bilanzierungspraxis immer wieder auftretendes Problem. Der nachfolgende Beitrag stellt wichtige Fälle in Form eines ABC relevanter Fälle für die Praxis der handelsrechtlichen Rechnungslegung und der Rechnungslegung nach den IFRS in handhabbarer Weise zusammen. Zuvor wird kurz das zugrunde liegende Verständnis der Wertaufhellung dargestellt.

I. Einleitung

Die Abgrenzung der wertaufhellenden von den wertbegründenden Informationen hat nicht allein Bedeutung für den Prozess der Aufstellung eines Jahres- und Konzernabschlusses (nachfolgend Abschluss). Vielmehr kommt ihr auch Bedeutung zu, wenn ein als fehlerhaft erkannter Abschluss berichtigt werden soll oder wenn sich Vertragsparteien nach Abschluss beispielsweise eines Unternehmenskaufvertrags über die richtige Berücksichtigung wertaufhellender und wertbegründender Informationen in dem Abschluss, der die Grundlage für die Kaufpreisfindung bildete, außergerichtlich oder gerichtlich streiten.

II. Handelsrecht

1. Objektive Ebene

a) Wertaufhellung versus Wertbegründung

Der Gesetzgeber schreibt das Stichtagsprinzip für den Abschluss an unterschiedlichen Stellen im Handelsrecht vor (bspw. §§ 242, 252 Abs. 1 Nr. 3, 299 HGB). Danach ist die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach den tatsächlichen (objektiven) Verhältnissen am Bilanzstichtag (nachfolgend auch Stichtag) zu bestimmen.[1] Gleichzeitig wurde, in Kenntnis des Umstands, dass der Abschluss nicht am Stichtag selbst aufgestellt wird, sondern sich die Aufstellung über einen Zeitraum erstreckt und der Kaufmann während des Aufstellungszeitraums noch Informationen erlangen kann, die er am Stichtag nicht hatte, in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorgeschrieben, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Stichtag entstanden sind, zu berücksichtigen sind, selbst wenn di...

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