1 Geschichtliche Entwicklung
1.1 Warenumsatzsteuer
Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 06/2026
In der Zeit vom 01.10.1941 bis 31.12.1994 wurde in der Schweiz die sog. Warenumsatzsteuer (WUST) erhoben. Dabei handelte es sich um eine Einphasensteuer, die ausschließlich auf Warenumsätzen (einschließlich Anfertigung oder Bearbeitung von Waren sowie Arbeiten an Grundstücken und Dauerbauten), nicht aber auf Dienstleistungen erhoben wurde. Gegenstand der WUST waren die Inlandumsätze der Grossisten (Lieferungen und Eigenverbrauch), die Wareneinfuhr sowie gewisse Bezüge inländischer Urprodukte. Die fehlende Möglichkeit der steuerlichen Entlastung von Anlagegütern und Betriebsmitteln führte zu einer sog. taxe occulte und damit einhergehend zu Wettbewerbsverzerrungen.
1.2 Verordnung über die Mehrwertsteuer
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 06/2026
Anlässlich der Volksabstimmung vom 28.11.1993 haben Volk und Stände der Ablösung der WUST durch eine moderne, weitgehend eurokompatible Mehrwertsteuer zugestimmt. In der Folge verabschiedete der Bundesrat am 22.06.1994 die Verordnung über die Mehrwertsteuer (MWSTV) und setzte diese per 01.01.1995 in Kraft. Bei der MWSTV handelte es sich um eine selbstständige, d. h. direkt auf der Verfassung beruhende Verordnung.
1.3 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Rz. 3
Stand: 6. A. – ET: 06/2026
In seiner parlamentarischen Initiative vom 17.12.1993 verlangte Nationalrat Dettling, dass der ordentliche Gesetzgeber baldmöglichst seinen verfassungsmäßigen Auftrag erfülle und ein Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer erlasse. Am 15.12.1994 hat der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Am 02.09.1999 haben die beiden Räte das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (alt-MWSTG) verabschiedet. In der Folge hat der Bundesrat das alt-MWSTG sowie die bundesrätliche Verordnung vom 29.03.2000 zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTGV) per 01.01.2001 in Kraft gesetzt. Auf denselben Zeitpunk...