Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Länderanhang Frankreich

Oliver Stein
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Literatur

La Revue Fiduciaire, La TVA, RF 1127, 23 sept. 2021.

La Revue Fiduciaire, TVA intracommunautaire, TVA internationale, RF 2022-1 Hors-série.

Mémento Pratique Fiscal 2022, Editions Francis Lefebvre.

1 Einführung

 

Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Frankreich ist Gründungsmitglied der Europäischen Union. Das französische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist Teil des Allgemeinen Steuergesetzes von Frankreich (Code Général des Impôts, CGI), d. h. es gibt kein separates Mehrwertsteuergesetz. Bereits im Jahr 1954 führte Frankreich ein Mehrwertsteuersystem ein und wird damit als eines der ersten Länder weltweit angesehen, das sich für diese Form der Steuererhebung entschied. Das Gesetz wurde später an die Bedingungen des EU-Mehrwertsteuersystems angepasst.

2 Bezeichnung der Steuer

 

Rz. 2

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die französische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxe sur la valeur ajoutée". Dies bedeutet wörtlich "Mehrwertsteuer".

3 Steuerbarkeit und Erhebungsgebiet

3.1 Erhebungsgebiet

 

Rz. 3

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das umsatzsteuerliche Erhebungsgebiet entspricht dem Staatsgebiet der Republik Frankreich. Korsika und Monaco sind Teil des Erhebungsgebiets. Die überseeischen Gebietskörperschaften Guadeloupe, Französisch Guyana, Mayotte, Martinique und Réunion sind zwar Drittgebiete aus Sicht der EU, jedoch wird dort mit Ausnahme von Französisch Guyana und Mayotte die französische Umsatzsteuer erhoben. Für die Liefer- und Leistungsbeziehungen einerseits zwischen Frankreich und den Gebietskörperschaften, der EU und den Gebietskörperschaften sowie andererseits den Gebietskörperschaften untereinander greift ein detailliertes Regelwerk (Art. 294 CGI).

3.2 Steuerbare Umsätze

 

Rz. 4

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Sämtliche in Frankreich von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar.

 

Rz. 5

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 256 CGI). Mietkauf gilt als Lieferung.

 

Rz. 6

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach der Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warentransport nach dessen Beginn (vgl. Art. 258 CGI). Abweichend hiervon wird bei der Versandhandelsregelung das Ende der Versendung betrachtet. Es gilt hierbei eine Lieferschwelle von 10.000 EUR (vgl. Art. 258 A i. V. m. 259 D-II, 1 CGI). Die Regelung gilt nicht für die Lieferung neuer Beförderungsmittel. Bei Lieferungen mit Montage ist der Lieferort der Ort der Montage.

 

Rz. 7

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ebenfalls in Frankreich steuerbar sind Lieferungen aus einem Drittland oder Drittgebiet, bei denen sich der Gegenstand der Lieferung (ausgenommen sind Gebrauchtgegenstände, Kunstwerke, Sammlerobjekte und Antiquitäten, deren Lieferung unter Anwendung der Margenbesteuerung durch einen Händler erfolgt) in Frankreich befindet:

  • im Moment der Ankunft der Beförderung oder des Transports, wenn der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt worden ist;
  • im Moment der Ankunft der Beförderung oder des Transports, wenn der Gegenstand in Frankreich eingeführt worden ist und die Umsatzsteuer i. R. d. Import-One-Stop-Shops (IOSS) erklärt wird;
  • im Moment der Ankunft der Beförderung oder des Transports, wenn die Lieferung als durch eine elektronische Schnittstelle ausgeführt gilt.

Ebenso in Frankreich steuerbar sind Lieferungen eingeführter Waren, bei denen der Lieferer, sofern er nach vorstehenden Kriterien nicht bereits Schuldner der EUSt ist, zur Tragung der EUSt optiert.

 

Rz. 8

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Erstmalig seit dem 1. Juli 2021 enthält das französische Steuerrecht in Art. 262 ter, 1° bis CGI eine gesetzliche Regelung des Reihengeschäfts. Letztere entspricht in ihrem Wortlaut weitgehend Art. 36a der MwStSystRL. gibt es keine speziellen Regelungen.

 

Rz. 9

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Unentgeltlich erbrachte Lieferungen oder Dienstleistungen können steuerbare unentgeltliche Wertabgaben sein. Regelmäßig ist Voraussetzung, dass aus dem Gegenstand ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde (Art. 257, II, 1.-1° CGI).

Geschenke mit einem geringen Wert sind keine unentgeltlichen Wertabgaben. Die Grenze beträgt bis einschließlich 31.12.2025 73 EUR pro Empfänger und Jahr.

 

Rz. 10

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Dienstleistungen werden ähnlich wie in Deutschland als Leistungen definiert, die keine Lieferungen von Gegenständen darstellen. Das Gesetz enthält weiterhin Beispiele für Dienstleistungen (vgl. Art. 256, IV-2° CGI).

 

Rz. 11

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der Ort der Dienstleistungen zwischen Unternehmen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Empfängerortsprinzip (vgl. Art. 259 CGI) bzw. für Dienstleistungen an Nichtunternehmer nach dem Sitz des leistenden Unternehmers oder von dessen fester Niederlassung (vgl. Art. 259 CGI). Ausnahmen gelten v. a. für grundstücksbezogene Umsätze (Ort des Grundstücks, Art. 259A CGI), für Personenbeförderungen (Ort der Beförderung, Art. 259A CGI), kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Ort der Übergabe, Art. 259A CGI), Essensab...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    665
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    403
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    343
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    336
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    320
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    303
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    298
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    297
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    271
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    259
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    254
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    216
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    203
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    190
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    190
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    184
  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
    184
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    179
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    178
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    177
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Nachfolgeberatung: Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bild: Haufe Shop

Unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens und des Status quo der Mandant:innen zeigt die Autorin, wie Beratungsziele festgelegt, Gestaltungsoptionen erarbeitet, Maßnahmen zur Umsetzung definiert und die Rechtssicherheit der Nachfolgeregelungen regelmäßig überprüft werden.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren