Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 7 Steuersätze und Steuerbefreiungen

Robert C. Prätzler
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

7.1 Regelsteuersatz

 

Rz. 25

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Seit dem 01.10.2013 beträgt der Regelsteuersatz in Italien 22 % (vgl. Art. 16 Erlass 633/1972). Gesetzlich sind allerdings Erhöhungen sowohl des Regelsteuersatzes als auch der ermäßigten Steuersätze beschlossen, die in mehreren jährlichen Etappen bis zu einem Regelsteuersatz von 25 % vorgesehen sind. Die Erhöhungen treten nicht ein, falls der Haushalt Italiens bestimmte Bedingungen erfüllt.

7.2 Ermäßigte Steuersätze

 

Rz. 26

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das italienische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 4 %, 5 % und 10 % (vgl. Art. 16 Erlass 633/1972).

 

Rz. 27

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt u. a. für

  • die Lieferung von Medizinprodukten,
  • Umsätze mit Speisen und Getränken in Restaurants, Bars und Hotels,
  • die Lieferungen von Strom und Wasser,
  • Eintrittskarten zu bestimmten Sportveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen,
  • Abfallentsorgung für Haushalte,
  • Lieferungen bestimmter weiblicher Hygieneprodukte (ab 01.01.2022),
  • Unterkunftsleistungen durch Marinas
  • Lieferungen von Pellets (ab 01.01.2023),
  • bestimmte Produkte für Babys, z. B. Windeln, Babynahrung, Babysitze (ab 01.01.2023).
 

Rz. 28

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt u. a. für

  • Leistungen der Cooperative Sociali auf dem Bereich u. a. der medizinischen Diagnostik und der Krankenhaus- und Pflegeleistungen unter der Bedingung, dass es sich bei den Empfängern um bestimmte Personenkategorien wie u. a. Senioren, Behinderte, Drogensüchtige oder an Aids Erkrankte handelt,
  • Lieferungen von Gütern zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie,
  • Lieferungen bestimmter weiblicher Hygieneprodukte (ab 01.01.2022, per 01.01.2023 erweitert),
  • Lieferungen von Erdgas zur Verbrennung in Haushalt oder Industrie (nur im ersten Quartal 2022).
 

Rz. 29

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz von 4 % betrifft u. a.

  • Lieferungen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
  • verschiedene Formen von E-Books und anderen digitalen Publikationen,
  • verschiedene Lebensmittel,
  • medizinische Geräte,
  • Umsätze mit Speisen und Getränken in Kantinen.

7.3 Steuerbefreiungen

 

Rz. 30

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das italienische Umsatzsteuerrecht kennt sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen).

 

Rz. 31

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere:

  • Ausfuhrlieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Art. 8 Erlass 633/1972),
  • i. g. Lieferungen (Frist 90 Tage, vgl. Art. 8 Erlass 633/1972 und Art. 41 Erlass 331/1993),
  • Umsätze für die Seefahrt und Luftfahrt (vgl. Art. 8-bis Erlass 633/1972),
  • Umsätze in Zolllagern oder Freizonen,
  • Lieferung von Gold an die Zentralbank (vgl. vgl. Art. 4 Erlass 633/1972),
  • fiktive Lieferung an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle im seit 01.07.2021 geltenden neuen Verfahren für Fernverkäufe.
 

Rz. 32

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Zu beachten ist weiterhin die spezielle Möglichkeit, an sog. häufige Ausführer umsatzsteuerfrei zu liefern (vgl. Art. 8 Erlass 633/1972, siehe Abschnitt 7.4).

 

Rz. 33

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Zu den Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 10 Erlass 633/1972) gehören insbesondere:

  • Bank-, Finanz- und Versicherungsumsätze,
  • bestimmte Glücksspiele,
  • ärztliche Leistungen,
  • bestimmte Umsätze der Sozialfürsorge,
  • bestimmte unterrichtende Leistungen,
  • Postdienstleistungen,
  • Lieferung von Wohnimmobilien, ausgenommen vor der Fertigstellung, und ausgenommen bestimmte Sozialwohnungen (edilizia Convenzionata) (vgl. Art. 10 Erlass 633/1972),
  • Lieferung sonstiger Immobilien, abhängig von komplexen Bedingungen,
  • Vermietung von Immobilien.
 

Rz. 34

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Eine Option zur Steuerpflicht ist u. a. für den Verkauf von Sozialwohnungen, den Verkauf bestimmter Geschäftsgebäude, den Verkauf bestimmter Wohngebäude, die Vermietung bestimmter Wohngebäude und die Vermietung von Geschäftsgebäuden möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit für Anlagegold.

 

Rz. 35

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bei Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen ist ein Belegnachweis zu führen. Bei Ausfuhrlieferungen ist dies üblicherweise das zollrechtliche Ausfuhrdokument, das entweder den Lieferer als Ausführer zeigt oder eindeutig auf die Rechnung referenziert.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen soll der Nachweis durch Transportunterlagen und die USt-IdNr. erbracht werden. Italien hat Art. 45a MwStVO ab dem 01.01.2020 umgesetzt (in Deutschland: § 17a UStDV), lässt aber alternativ andere Formen der Nachweisführung zu.

 

Rz. 36

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ausfuhrlieferungen im Reisegepäck sind steuerfrei, wenn die Ausfuhr innerhalb von drei Monaten nachgewiesen wird und der Einkaufspreis mindestens 154,95 EUR beträgt (vgl. Art. 38-quater Erlass 633/1972). Seit dem 01.09.2018 müssen Rechnungen für entsprechende Ausfuhren zwingend in digitaler Form ausgestellt werden, damit die Steuerfreiheit möglich ist. Die Rechnung wird digital mit dem "OTELLO"-System als Ausfuhrnachw...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Nachfolgeberatung: Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Handbuch Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bild: Haufe Shop

Unter Berücksichtigung des aktuellen Rechtsrahmens und des Status quo der Mandant:innen zeigt die Autorin, wie Beratungsziele festgelegt, Gestaltungsoptionen erarbeitet, Maßnahmen zur Umsetzung definiert und die Rechtssicherheit der Nachfolgeregelungen regelmäßig überprüft werden.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren