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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 7 Steuersätze (§§ 47–49 MWStG)

Martin Valasek
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7.1 Allgemeines

 

Rz. 63

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Bis zum 31. Dezember 2023 gab es in Tschechien drei Steuersätze: den Regelsteuersatz von 21 %; den ersten ermäßigten Steuersatz von 15 % und den seit 1. Januar 2015 gültigen zweiten ermäßigten Steuersatz von 10 %. Seit 1. Januar 2024 gibt es wieder nur zwei Steuersätze – den Regelsteuersatz von 21 % und den ermäßigten Steuersatz von 12 %. Den ermäßigten Steuersätzen unterliegen lediglich solche Waren und Dienstleistungen, die in den jeweiligen Anlagen zum MWStG angeführt sind. Die restlichen Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz. Es ist jeweils der zum Tag des Entstehens der Steuerschuld gültige Steuersatz anzuwenden.

7.2 Ermäßigter Steuersatz

 

Rz. 64

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Der ermäßigte Steuersatz (12 %) greift z.B. bei Lebensmitteln mit Ausnahme alle Getränke, sofern sie nicht in die Liste der ausgewählten Getränke (auf Milchbasis) fallen, bei pharmazeutischen und bestimmten Sanitätserzeugnissen, bei Wärme und Kälte, der Lieferung von Magazinen und Zeitungen, Druckwerken mit weniger als 50 % Werbeinhalt, der Lieferung von Kinderautositzen, Arzneimitteln, Impfstoffen und Trinkwasser.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist auch auf bestimmte Bau- und Montagearbeiten (vgl. Rz. 127 ff.) anwendbar. Bei Dienstleistungen wird der ermäßigte Steuersatz auf Beförderungsleistungen mit Massenverkehrsmitteln, Leistungen der medizinischen Versorgung und Sozialfürsorge sowie auf die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen, Restaurantdienstleistungen, Lebensmitteln mit Ausnahme der Lieferung aller Getränke, sofern sie nicht unter die Liste der ausgewählten Getränke (auf Milchbasis) fallen, und kulturellen Dienstleistungen angewandt.

 

Rz. 65

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es ist möglich, eine verbindliche Auskunft von der Generalfinanzdirektion darüber zu erlangen, welcher Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, wofür pro angefragte Lieferung oder Dienstleistung ein Gebühr von 10.000 CZK zu entrichten ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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