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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 7 Steuerbefreiungen (§§ 4ff. dUStG)

Anja Novak
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7.1 Unechte Steuerbefreiungen

 

Rz. 47

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Keine Mehrwertsteuer ist gem. Art. 42 sloMwStG zu zahlen für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B.:

  • Gesundheitsversorgung und die damit verbundenen Tätigkeiten,
  • Sozialversicherungsdienstleistungen,
  • Kindergartenerziehung, Schul- und Universitätsaus- und -fortbildung,
  • Verpflegungskosten,
  • Leistungen von gemeinnützigen Organisationen,
  • Leistungen verbunden mit Sport oder Sportkultur,
  • Dienstleistungen im Bereich der Kultur.
 

Rz. 48

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Ferner ist keine Mehrwertsteuer zu zahlen (Art. 44 sloMwStG):

  1. auf Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen, einschließlich jener Leistungen, die von Versicherungsvermittlern und -agenten erbracht werden;
  2. auf die Miete und Vermietung von Immobilien (einschließlich Leasing), außer:

    • die Unterbringung in Hotels, und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, einschließlich der Unterbringung in Heimen und Campingplätzen sowie der Vermietung von Campingplätzen;
    • die Vermietung von Garagen und Parkplätzen;
    • die Vermietung von fest installierten Anlagen und Maschinen;
    • die Vermietung von Tresoren.
  3. auf Umsätze von Waren, die ausschließlich für Zwecke von befreiten Leistungen genutzt wurden, wenn der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug für diese Ware hatte;
  4. auf Finanzdienstleistungen (Gewähren von Krediten oder Geldausleihungen, von Kreditgarantien und anderen Formen der Geldbesicherung und die Verwaltung derselben durch den Kreditgeber; Umsatz mit Aktien, Anteilen an Firmen oder Vereinen, Schuldverschreibungen (einschließlich der Vermittlung, allerdings ausgenommen die Verwaltung, Aufbewahrung, Investitionsberatung und Leistungen verbunden mit Übernahmen); Verwaltung von Investitionsfonds; Zinsen von Finanzleasing, wenn sie getrennt vom Warenpreis ausgewiesen sind;
  5. auf ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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