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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 6.2 Rechnungsstellung

Felix Geiger
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Rz. 62

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Auf Verlangen des Leistungsempfängers hat die steuerpflichtige Person eine Rechnung auszustellen, die sämtliche nachstehend aufgeführten Angaben enthält (Art. 26 Abs. 2 MWSTG):

  • Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, sowie die Nummer, unter der er im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist (Buchst. a),
  • Name und Ort des Leistungsempfängers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt (Buchst. b),
  • Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen (Buchst. c),
  • Art, Gegenstand und Umfang der Leistung (Buchst. d),
  • das Entgelt für die Leistung (Buchst. e),
  • den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag; schließt das Entgelt die Steuer ein, so genügt die Angabe des anwendbaren Steuersatzes (Buchst. f).
 

Rz. 63

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Kassenzettel für Beträge bis 400 CHF müssen keine Angaben über den Leistungsempfänger enthalten (Art. 26 Abs. 3 MWSTG i. V. m. Art. 57 MWSTV).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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