Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 4 Besondere Besteuerungsformen

Dr. Gellert Menczel-Kiss
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

4.1 Kleinunternehmer (§ 19 dUStG)

 

Rz. 36

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ein Steuersubjekt mit Sitz oder mit ständigem Wohnsitz in Ungarn ist berechtigt, zu Beginn eines Steuerjahres die persönliche (unechte) Steuerbefreiung zu wählen, wenn seine aus der wirtschaftlichen Tätigkeit stammenden Umsätze im Vorjahr und seine im Antragsjahr realistisch zu erwartenden steuerpflichtigen Umsätze ab 01.01.2019 die Obergrenze von 12 Mio. HUF (rund 30.000 EUR) nicht erreichen.

 

Rz. 37

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die persönliche Steuerbefreiung endet, wenn innerhalb des gegebenen Jahres die steuerpflichtigen Umsätze des Steuersubjekts die oben erwähnte Grenze überschreiten. Für die Zeit der Steuerbefreiung kann ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden.

4.2 Landwirtschaftliche Betriebe (§ 24 dUStG)

 

Rz. 38

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Im Einklang mit der MwStSystRL haben landwirtschaftliche Erzeuger grundsätzlich eine Sonderstellung im uUStG, wenn sie selbst hergestellte Landwirtschaftsprodukte veräußern und landwirtschaftliche Dienstleistungen (landwirtschaftliche Tätigkeit) erbringen und aufgrund des Gesetzes über die Klein- und Mittelunternehmen als Mikrounternehmen gelten sowie über einen Sitz oder einen ständigen Wohnsitz in Ungarn verfügen. Nach der Grundregelung unterliegen landwirtschaftliche Erzeuger nicht der Umsatzbesteuerung und haben kein Vorsteuerabzugsrecht. Gleichzeitig bestehen für sie keine Erklärungspflichten. Neben der Sonderregelung besteht für landwirtschaftliche Erzeuger auch die Möglichkeit zur Normalbesteuerung. Sofern für die Normalbesteuerung optiert wurde, ist der Erzeuger daran in den darauffolgenden zwei Jahren gebunden.

 

Rz. 39

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Sonderregelungen können auch von den Steuersubjekten angewandt werden, die auch aus anderen (nicht landwirtschaftlichen) Tätigkeiten Einkünfte i. H. v. maximal 12 Mio. HUF (rund 30.000 EUR) erzielen oder deren Einkünfte aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit (inkl. Kompensationsaufschlag) die Einkünfte aus den anderen Tätigkeiten überschreiten. Die Einkunftshöhe ist dabei mit der MwSt zu berücksichtigen.

 

Rz. 40

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Dem landwirtschaftlichen Erzeuger ist neben dem Entgelt auch ein sog. Kompensationsaufschlag vom Abnehmer zu entrichten, sofern dieser ein Steuersubjekt ist. Der Kompensationsaufschlag liegt bei Tieren und Tierprodukten bei 7 % und bei Getreideprodukten bei 12 %. Der Kompensationsaufschlag stellt dabei eine sog. Vorsteuerkompensierung für den Erzeuger auf seine steuerpflichtigen Einkäufe dar, nachdem er keine Vorsteuer geltend machen kann. Der Kompensationsaufschlag ist vom Abnehmer als abzuführende Umsatzsteuer in der USt-Erklärung zu deklarieren. Erst bei vollständiger Begleichung der landwirtschaftlichen Produkte sowie bei Vorliegen einer schriftlichen Erklärung des Erzeugers kann der Abnehmer den Kompensationsaufschlag als Vorsteuer geltend machen.

4.3 Besteuerung von Reiseleistungen (§ 25 dUStG)

 

Rz. 41

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Tätigkeiten des Reiseunternehmers als Steuersubjekt werden als eine einheitliche, im Inland ausgeführte Dienstleistung angesehen, wenn sich der Sitz der Wirtschaftstätigkeit oder der ständige Wohnsitz des Steuersubjektes im Inland befindet. Die Besteuerung von Reiseleistungen (Margenbesteuerung) gilt i. S. d. MwStSystRL nur für Leistungen an Endabnehmer/Privatpersonen, nicht aber für Leistungen an Steuersubjekte. Die Sonderbesteuerungsform auf Reiseleistungen ist vielmehr verpflichtend anzuwenden. Die Grundlage der Umsatzbesteuerung bildet die Gewinnmarge des Steuersubjektes, die auf sog. Reiseangebote (Annahme von mindestens zwei Leistungen) mit Weiterveräußerungsabsicht anzuwenden ist. Der Unterschiedsbetrag entsteht dabei zwischen dem vom Leistungsempfänger aufgewendeten Preis und den Aufwendungen des Reiseunternehmers für empfangene Reiseleistungen. Von dem Unterschiedsbetrag ist die Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. In der Rechnung an die Reisenden darf keine Vorsteuer aus Reisevorleistungen ausgewiesen werden und das Steuersubjekt ist nicht berechtigt, die Vorsteuer aus Reisevorleistungen geltend zu machen.

4.4 Differenzbesteuerung (§ 25a dUStG)

 

Rz. 42

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Differenzbesteuerung ist ebenfalls eine Form der Margenbesteuerung in der Umsatzsteuer. Sie kann von Steuersubjekten als Besteuerungsform dann gewählt werden, wenn sie diese Erzeugnisse zur Weiterveräußerung von nicht steuerpflichtigen Personen oder von Personen, die ebenfalls die Differenzbesteuerung gewählt haben, erwerben. Die Erzeugnisse können nach der Anlage Nr. 8. des uUStG bestimmte Gegenstände sein, insbesondere Kunstwerke, Sammlungen, Antiquitäten sowie Gebrauchtgegenstände. Die Grundlage der Umsatzsteuer besteht aus dem Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Das Vorsteuerabzugsrecht aus den erworbenen Gegenständen ist versagt. Darüber hinaus sind gesonderte Aufzeichnungen über den Erwerb zu führen, wie z. B. Ankaufspreis, Name und Adresse des Verkäufers.

4.5 Besteuerung nach dem Geldflussprinzip

 

Rz. 43

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Kleinunternehmen mit Sitz in Ungarn können ab 01.01.2013 für die Besteuerung nach dem Geldflussprinzip optieren, wenn sie nicht unter Insolvenz- bzw. ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    636
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    473
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    383
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    307
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    294
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    290
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    282
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    272
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    266
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    263
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    262
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    209
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    202
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    197
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    180
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    173
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    171
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    170
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    170
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren