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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 15.3.4 Dreiecksgeschäfte (Art. 25 öUStG)

Prof. Dr. Markus Achatz, Dr. Hannes Gurtner
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Rz. 143

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Ein Dreiecksgeschäft liegt grundsätzlich vor, wenn im Rahmen eines Reihengeschäfts drei Unternehmer mit USt-IdNr. aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt und

  • der Erwerber im Inland weder sein Unternehmen noch eine Betriebstätte betreibt,
  • der Erwerber für den Erwerb eine USt-IdNr., die weder eine inländische noch eine des Mitgliedstaates ist, aus dem die Gegenstände stammen, verwendet,
  • der Erwerb für Zwecke einer anschließenden Lieferung des Erwerbers im Inland an einen Unternehmer oder eine juristische Person, der bzw. die für Zwecke der Umsatzsteuer im Inland erfasst ist (Abnehmer), erfolgt,
  • die Steuer für die anschließende Lieferung vom Abnehmer geschuldet wird.

Der Erstlieferant und der Erwerber müssen jedenfalls Unternehmer sein. Der Empfänger kann ein Unternehmer sein, aber auch eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. Unabdingbare Voraussetzung ist, dass der Empfänger eine USt-IdNr. hat. Der Erwerber, der den i. g. Erwerb in Österreich bewirkt, muss das Vorliegen eines Dreiecksgeschäfts nachweisen.

Die Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte besteht darin, dass die umsatzsteuerliche Registrierung des Erwerbers im Empfangsstaat vermieden wird, d. h., es kommt zu einer Steuerbefreiung des i. g. Erwerbs beim Empfänger der bewegten Lieferung und zum Übergang der Steuerschuld auf den Abnehmer des Erwerbers für die folgende Lieferung des Erwerbers.

 

Rz. 144

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

  • Zur Vermeidung von Disparitäten im Verhältnis mit anderen Mitgliedstaaten und zur Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten für Unternehmer ist die Dreiecksgeschäftsregel...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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