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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 15.3.3 Reihengeschäfte allgemein (§ 3 Abs. 15 öUStG)

Prof. Dr. Markus Achatz, Dr. Hannes Gurtner
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Rz. 142

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn dieselben Gegenstände nacheinander geliefert werden und diese Gegenstände unmittelbar vom ersten Lieferer bis zum letzten Abnehmer (Empfänger) in der Reihe befördert oder versandt werden. Nicht maßgeblich ist, wie viele Personen Teil des Reihengeschäfts sind und ob es sich um Warenlieferungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets oder mit Drittlandsbezug handelt. Die Bestimmung kommt auch zur Anwendung, wenn die letzte Person in der Reihe ein Nichtunternehmer ist.

Die Umsätze finden (gedanklich) zeitlich hintereinander statt und der Ort jedes Umsatzes muss für sich bestimmt werden. Hierbei gilt, dass die Warenbewegung nur einem Umsatz in der Reihe zugeordnet werden kann (bewegte Lieferung). Innerhalb eines Reihengeschäfts kann nur die bewegte Lieferung (unter den allgemeinen Voraussetzungen) als i. g. Lieferung oder Ausfuhrlieferung von der Steuer befreit bzw. als Versandhandelsumsatz behandelt werde.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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