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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 15 Besonderheiten für ausländische Personen

Anna Fábryová
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15.1 Definition

 

Rz. 147

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Als ausländische Person gilt eine juristische oder natürliche Person, die im Inland keinen Sitz (Wohnsitz), keinen Ort der Unternehmenstätigkeit, keine Betriebstätte hat und die im Ausland unternehmerisch tätig ist.

15.2 Registrierung

 

Rz. 148

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Ausländische Personen, die in der Slowakei steuerbare Umsätze tätigen, sind verpflichtet, sich beim zuständigen Finanzamt Bratislava (Radlinského 37; P. O. Box 89; 817 89 Bratislava 15; Tel.: 00421 2 5737811 oder 00421 2 68272353; E-Mail: duba-ba.kontakt@financnasprava.sk) vor dem Beginn der Ausübung der Tätigkeit, die der MwSt unterliegt, registrieren zu lassen und Erklärungen abzugeben. Unterhalten sie in der Slowakei eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte, gelten sie nicht als ausländische Person und haben sich beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt erst ab einem Umsatz von 50 TEUR in den vorangegangenen zwölf Monaten registrieren zu lassen.

 

Rz. 148a

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Seit dem 01.03.2024 wird die ausländische Person zum registrierten Steuerpflichtigen auch bei der Übertragung des materiellen und immateriellen Vermögens des registrierten Steuerpflichtigen in den folgenden Fällen:

  • bei der Verschmelzung;
  • bei der lokalen bzw. grenzüberschreitenden Abspaltung.

Diese Tatsachen sind dem Finanzamt mitzuteilen.

 

Rz. 149

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn ausländische Personen nur folgende Leistungen erbringen:

  • Beförderungsleistungen und mit diesen Leistungen zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen, die direkt mit der Warenausfuhr (§ 47 Abs. 6, 8, 10 und 12 MwStG) und Wareneinfuhr (§ 48 Abs. 8 MwStG) von der Steuer befreit sind,
  • Dienstleistungen und Warenlieferungen, bei denen es zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger kommt (§ 69 Abs. 2 bis 4...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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