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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 12.1 Monatliche Umsatzsteuermeldungen

Robert C. Prätzler
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Rz. 64

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

In Bulgarien sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben (vgl. Art. 125 Mehrwertsteuergesetz). Dabei ist Abgabetermin jeweils der 14. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig. Die Steuer ist in bulgarischer Währung zu entrichten.

Umsatzsteuermeldungen müssen digital übermittelt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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