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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 12 Steuererklärungen und weitere Steueranmeldungen

Robert C. Prätzler
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12.1 Umsatzsteuermeldungen

 

Rz. 61

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20.Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 115 Mehrwertsteuergesetz).

Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr 40.000 EUR nicht überschreitet und die nicht am i. g. Verkehr teilnehmen, dürfen vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen einreichen.

Mehrwertsteuergruppen müssen stets monatliche Meldungen abgeben.

Die digitale Abgabe ist grundsätzlich verpflichtend. Ergänzend müssen Unternehmen zusätzlich mit der Umsatzsteuermeldung das "Attachment 2, PVN 1" übermitteln. Darin sind alle Eingangs- und Ausgangsumsätze mit in Lettland ansässigen Unternehmen mit Name, Umsatzsteuernummer, Entgelt und Umsatzsteuerbetrag detailliert zu melden. Transaktionen unter ca. 1.420 EUR (1.000 LVL) sind nicht meldepflichtig.

12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

 

Rz. 62

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

In Lettland gibt es nur in besonderen Fällen eine Umsatzsteuerjahreserklärung. Diese sind wie folgt:

  • der Unternehmer muss Vorsteuerberichtigungen vornehmen,
  • der Unternehmer führt Finanzumsätze aus,
  • der Unternehmer wendet die Sonderregelung für Rückgaben von Verpackungen und Pfand an.
  • Abgabetermin ist dann der 01.05. des Folgejahres.

12.3 Umsatzsteueridentifikationsnummer

 

Rz. 63

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Die lettische USt-IdNr. besteht aus elf Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode LV.

12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

 

Rz. 64

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat.

Ebenso müssen Unternehmen, die i. g. Erwerbe ausführen oder i. g. Dienstleistungen beziehen, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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