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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Robert C. Prätzler
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Rz. 62

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Es ist zulässig, digitale Rechnungen zu verwenden, wenn der Kunde zugestimmt hat, was auch konkludent möglich ist (vgl. Art. 114 Mehrwertsteuergesetz).

Ein verpflichtendes B2B-E-Invoicing wird für die Zukunft erwogen. Bisher gibt es auch für B2G-Leistungen (öffentliche Hand) keine Pflicht zur digitalen Rechnungstellung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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