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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Robert C. Prätzler
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Rz. 61

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit Juli 2017 digitale Rechnungen verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über "eSaskaita" zu stellen. Litauen ermöglicht seit September 2023 ein freiwilliges E-Invoicing für B2B-Transaktionen über dieselbe EDV-Lösung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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